Beschlussvorlage - BV/12/22/247-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 25.06.2020 TOP 14 (GV Bolte/20/14449) hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass der Weg „Weidenstieg“ grundhalt ausgebaut werden soll.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass für die Realisierung der Baumaßnahme Fördermittel eingeworben werden sollen.

 

Nach Vorlage der Planungsunterlagen wurde im Jahr 2021 ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie der intergierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) für das Jahr 2022 beim Landkreis Nordwestmecklenburg gestellt.

 

Mit Schreiben vom 15.03.2022 teilte der Landkreis Nordwestmecklenburg mit,
 

  1. dass das Vorhaben bei der Bewertung die erforderliche Punktzahl erreicht hat.
  2. dass leider der Antrag aufgrund fehlender Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 nicht berücksichtigt werden kann und
  3. dass der Antrag auf die Warteliste gesetzt wird. Er läuft automatisch weiter und wird nochmals in die Projektauswahlrunde 31.10.2022 für 2023 aufgenommen

 

Daraufhin hat die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 21.04.2022 (BV/12/22/247) festgelegt, dass der Förderantrag aufrechterhalten werden soll und auf die Warteliste für eine potentielle Förderung in 2023 gesetzt werden soll.

Des Weiteren soll ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.

 

Mit Schreiben vom 26.08.2022 teilte der Landkreis mit, dass dem Antrag auf vorzeitigen Baubeginn leider nicht stattgegeben werden kann, „da für das Haushaltsjahr 2022 die Fördermittel zweckgebunden untersetzt sind und eine Budgeterhöhung für Neubewilligungen über die uns zugewiesene Fördermittelhöhe hinaus gegenwärtig nicht zu erwarten ist“.

 

Zwischenzeitlich gab es die Projektauswahl für eine Förderung in 2023.

 

Mit Schreiben vom 10.05.2023 teilte der Landkreis mit, dass das Projekt aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht berücksichtigt werden konnte.

Das Schreiben befindet sich in Anlage.

 

Da ein Antrag nur einmal auf die Warteliste gesetzt werden kann, wurde der Antrag somit endgültig abgelehnt.

Allerdings kann ein neuer Förderantrag bis zum 31.08.2023 gestellt werden.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 766.343,35 EUR (Stand: August 2022).

 

Die ILERL-Förderung bei der Dorfentwicklung beträgt 75 %, mithin einen Betrag von 547.757,51 EUR.

 

Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil beträgt damit 191.585,84 EUR.

 

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

 

Der Gemeinde obliegt es nun zu entscheiden, ob von einem neuen Förderantrag Abstand genommen werden soll oder nicht.

 

Wenn der Förderantrag erneut gestellt werden sollte, betrifft es eine potentielle ILERL-Förderung in 2024. Eine Kostenanpassung muss ebenfalls erfolgen.

Hinweis:
Vor Erhalt einer Bewilligung darf mit der beantragten Maßnahme nicht begonnen werden.

 

Nun obliegt es der Gemeindevertretung über die weitere Verfahrensweise zu bestimmen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt

In Bezug auf das Bauvorhaben „Ausbau des Weges Weidenstieg in Boltenhagen“ wie folgt:

 

  1. Der Förderantrag wird erneut gestellt für eine potentielle ILERL-Förderung in 2024.

    oder
     
  2. Es wird kein neuer Förderantrag gestellt.
    Die Durchführung des Bauvorhabens wird nicht weiter verfolgt.

    oder
     
  3. Es wird kein neuer Förderantrag gestellt.
    Das Bauvorhaben wird durchgeführt – ggf. abschnittsweise.
    Die Finanzierung erfolgt ohne Zuhilfenahme von Fördermitteln.
    Die Gesamtkosten trägt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

       ist abhängig von der Entscheidung der Gemeindevertretung

 

 

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