Beschlussvorlage - BV/12/23/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
hier: Antrag auf Neubesetzung des Gremiums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Verfasser/Antragsteller:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.06.2023
| |||
|
|
27.06.2023
|
Sachverhalt
Die CDU-Fraktion hat am 12. Mai 2023 einen Antrag auf Neubesetzung des Gremiums gestellt.
Nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist ein Finanzausschuss zu bilden, der aus 7 Ausschussmitgliedern besteht, davon 4 Gemeindevertreter und 3 sachkundige Einwohner. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann die Gemeindevertretung für jedes Ausschussmitglied bis zu zwei stellvertretende Ausschussmitglieder wählen.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Haré-Niemeyer. Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit beschließen könnte.
