Beschlussvorlage - BV/12/23/063

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bauhof ist in dem Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen angegliedert. Der Gegenstand des Eigenbetriebes liegt in der Erfüllung der Aufgabe als anerkanntes Seeheilbad, insbesondere in der Förderung des Fremdenverkehrs – bei den zu erfüllenden Aufgaben des Bauhofes kommt es immer wieder zu Überschneidungen der Tätigkeiten für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem Eigenbetrieb Kurverwaltung. Um die nicht touristisch geprägten Aufgaben zu erfassen und in der Folge abrechenbar zu machen, sind die Mitarbeiter des Bauhofes angehalten die jeweiligen Aufgaben in Arbeitsaufträge zu erfassen. Um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen wurde der Verrechnungssatz im Jahr 2022 neu kalkuliert. Der derzeitige Stundenverrechnungssatz liegt (gem. beiliegender Kalkulation) für 2022/2023 bei 57 €.

 

Um eine korrekte Abrechnungsgrundlage zwischen der Amtsverwaltung und der Kurverwaltung zu schaffen – ist eine Gemeindevertreterbeschluss unumgänglich.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Kurverwaltung die für die Gemeinde getätigten Arbeiten gem. aktuell kalkulierten Stundensatz abrechnet.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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