Beschlussvorlage - BV/10/22/123-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Frau Jeannin Schönenberg wurde zur zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Aufgrund ihres Rücktritts muss nunmehr, nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), eine zweite Stellvertreterin / ein zweiter Stellvertreter für den Ausschussvorsitzenden gewählt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss der Gemeinde Zierow wählt

 

Frau/Herrn ______________________

 

zur/zum zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Sozialausschusses der Gemeinde Zierow.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 11104.50130000 bzw. 11104.50190000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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