Beschlussvorlage - BV/05/23/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der/des ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Sozialausschusses der Gemeinde Hohenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Entscheidung
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15.06.2023
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Sachverhalt
Herr Mathias Birke wurde seinerzeit zum ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Aufgrund seines Rücktritts muss nunmehr, nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), eine erste Stellvertreterin / ein erster Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende gewählt werden.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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X |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 11104.50130000 bzw. 11104.50190000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
