Beschlussvorlage - BV/04/23/046

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB

Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

und Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadt Klütz stellt den Bebauungsplan Nr. 42 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes in der Ortslage Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (L 03) zu schaffen. Auf den Flächen eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes sowie auf einer kleinen Ackerfläche im Norden, die im Rahmen der Arrondierung als Wohnbaufläche miteinbezogen wurde, besteht das Planungsziel, die planungsrechtliche Grundlage für eine Mischung von Einzel- und Doppelhäusern zu schaffen.

Die Flächen sind bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Klütz als Wohnbauflächen dargestellt. Somit ist der vorliegende Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu betrachten.

 

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13b BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 06.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung vom bestimmten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42, bestehend aus der Planzeichnung - Teil (A), dem Text - Teil (B) bestimmt.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Klütz für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L 03) gemäß § 13b BauGB“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...