Beschlussvorlage - BV/05/23/024

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Hohenkirchen plant die Einführung einer Kurabgabe zum 01. Juni 2023. Mit Erhebung der Kurabgabe ist die Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde anzupassen, da eine Strandgebühr sodann nicht mehr erhoben werden darf. In diesem Zusammenhang sind ebenfalls Änderungen an der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde gewünscht worden, die im anliegenden Satzungsentwurf dargestellt werden.

 

 

In diesem Jahr kam es wieder vermehrt zu Beschwerden von Strandgästen in Hohen Wieschendorf, die sich von FKK-Strandgästen belästigt gefühlt haben. Bisher hat die Gemeinde keine Regelungen zu dem Strandabschnitt in Hohen Wieschendorf in der vorgenannten Satzung geregelt.

Im Zuge der Beratung der Benutzungssatzung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Oktober 2023 werden Vertreter der Interessengemeinschaft FKK Hohen Wieschendorf sowie Vertreter vom Ferienresort Bades Huk anwesend sein, um die Sachlage gemeinsam mit der Gemeindevertretung zu beraten.

 

Ergänzung zum Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2023 mit den Vertretern der Interessengemeinschaft FKK über die Inhalte der Strandbenutzungssatzung beraten. Hierbei wurden zwei Varianten vorgeschlagen. Eine finale Entscheidung der Regelungen der Strandbenutzungssatzung soll in der heutigen Sitzung getroffen werden.

In dem vorliegenden Entwurf sind die Varianten und Hinweise zur Satzung durch die Verwaltung berücksichtigt worden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Neufassung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen mit Wirkung vom 01. Januar 2024

 

mit der Variante I

oder

mit der Variante II.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschilderung für den FKK Bereich in Höhe von 200 Euro (PSK: 55103.52380000)

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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