Beschlussvorlage - BV/05/23/039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Beckerwitzer Graben ist ein nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie

(WRRL) berichtspflichtiges Gewässer. Der Wasserkörper ist als künstliches Gewässer eingestuft. Das Ziel für den Wasserkörper ist das Erreichen eines guten ökologischen Potentials.

 

Für die ökologische Sanierung des Beckerwitzer Grabens hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt nun Fördermittel in Aussicht gestellt. Die Förderquote beträgt

90 %.

Dabei soll die Ökologische Sanierung des Gewässers den Bauchlauf von der Mündung bis zum Straßendurchlass an der K44 nördlich von Gramkow umfassen. Bereits 2016 wurde für den Bereich von der Mündung bis Beckerwitz ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet (BIOTA 2017).

 

Die Gemeinde ist zum Ausbau des Gewässers rechtlich verpflichtet. Für die Erfüllung dieser Pflicht ist vereinbart, dass der Wasser- und Bodenverband (WBV) in Anspruch zu nehmen ist. Der WBV fungiert als Vorhabenträger und führt die Maßnahme durch. Dazu ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen.

Der Beckerwitzer Graben liegt zum Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Zierow, so dass auch Zierow Vertragspartner werden soll und anteilig an den Kosten zu beteiligen ist.

 

Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags liegt als Anlage bei, sowie eine Kostenübersicht, die Vorhabenbeschreibung und ein Übersichtsplan.

 

Kostenschätzung:

Gesamtkosten  2.775.900,00 €

Förderung 90 %  2.498.310,00 €

Eigenmittel 10 %     277.590,00 €

 

Anteil Hohenkirchen     233.175,60 € (84 % des Eigenanteils)

 

Die geschätzte Dauer des Vorhabens beträgt 8 Jahre. Mit den ersten Kosten ist Ende 2024/Anfang 2025 zu rechnen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Wasser- und Bodenverband und der Gemeinde Zierow zur ökologischen Sanierung des Beckerwitzer Grabens.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Kostenschätzung:

Gesamtkosten  2.775.900,00 €

Förderung 90 %  2.498.310,00 €

Eigenmittel 10 %     277.590,00 €

 

Anteil Hohenkirchen: 233.175,60 € (84 % des Eigenanteils)

 

Die Mittel sind bei der kommenden Haushaltsplanung vorzusehen.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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