Beschlussvorlage - BV/02/23/057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Dieser TOP wurde zur Beratung auf die Tagesordnung genommen, um zu diskutieren und zu beraten, wie mit den Grundstückszufahrten im Bereich des Restaurants „Hitzegrad“ und anderen Zufahrten umzugehen ist.

 

Im Jahr 2015 ist eine Planung vom Ingenieurbüro Möller zum bestehenden Problem der Niederschlagsableitung im Bereich des Wanderweges Klützer Bach 2.BA erfolgt. Diese umfasste die Leistungsphasen 1+2. Eine Kostenschätzung erfolgte, anschließend kam es auch zur Ausschreibung der Bauleistung.

 

Über folgenden Sachverhalt wurde am 25.09.2017 informiert:

 

Mit Bescheid vom 07.03.2017 wurden der Stadt Klütz Fördermittel gem. der ILERL M-V (Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung) für das Vorhaben „Ausbau des Wanderweges Klützer Bach 2. BA“ in Höhe von 154.000 EUR gewährt. Die kalkulierten Gesamtkosten beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf ca. 223.000 EUR.

 

Aufgrund von Änderungen in der Ausführung des Wanderweges kam es zu einer Kostensteigerung auf ca. 336.000 EUR. Die Höhe der Fördermittel bleibt unverändert.

 

Zwischenzeitlich hat die Ausschreibung stattgefunden. Die Submission fand am 29.08.2017 statt. Nach erster Auswertung der Angebote empfiehlt das betreuende Ingenieurbüro die Aufhebung der Ausschreibung. Das nach kursorischer Prüfung festgestellte günstigste Angebot beläuft sich auf ca. 450.000 EUR Baukosten. Die angebotenen Preise sind sehr hoch und werden als nicht angemessen eingeschätzt. Die Empfehlung des Ingenieurbüros befindet sich in Anlage.

Die Aufhebung der Ausschreibung ist daraufhin erfolgt.

 

Eine erneute Ausschreibung würde ein ähnliches Ergebnis ergeben. Des Weiteren stehen im städtischen Haushalt auch nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung, um eine derart teure Maßnahme zu realisieren (450.000 EUR Baukosten zzgl. ca. 15 % Baunebenkosten – 67.500 EUR), zumal der Förderbetrag fix ist.

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis NWM als Fördermittelgeber ist ein formeller Rücktritt von der ILERL-Zuwendung erforderlich, da es u.a. zeitlich überhaupt nicht mehr möglich ist, Fördermittel auf bezahlte Rechnungen bis zum 30.10.2017 abzurufen. Eine Übertragung der 2017er Fördermittel nach 2018 ist ausgeschlossen. Nach Abgabe der Rücktrittserklärung erstellt der Fördermittelgeber einen Widerrufsbescheid.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt kann das Vorhaben erneut für eine ILERL-Förderung angemeldet werden. Im Regelfall beläuft sich die Förderquote auf 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Aufgrund der festgestellten weggefallenen finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ist es allerdings empfehlenswert, eine weitere Förderung (Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm) einzuwerben. Das Kofinanzierungsprogramm ist noch nicht erlassen worden, somit ist zurzeit noch keine Beantragung einer Finanzhilfe möglich.  

 

Folgender Beschluss wurde am 25.09.2017 gefasst:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt den Rücktritt der Zuwendung gem. der ILERL M-V für das Vorhaben „Ausbau des Wanderweges Klützer Bach 2. BA“.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt…

 

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Finanz. Auswirkung

Es sind im Haushalt keine finanziellen Mittel vorhanden.

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