Beschlussvorlage - BV/02/23/054

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und

Information über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

hat in ihrer Sitzung vom 23.02.2023 den erneuten Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 36.1, bestehend aus der

Planzeichnung - Teil (A), dem Text - Teil (B), sowie die zugehörige Begründung

gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Unter Berücksichtigung des Konzeptes für den Neubau eines Feuerwehrhauses im

Ostseebad Boltenhagen "Standortbewertung "Zum Sportplatz" (2020) wurden die

Bisherigen Planungsziele angepasst. Künftig soll hier die festgesetzte

Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr die Verlagerung des Standortes

der Feuerwehr vom Ortszentrum in das Plangebiet ermöglichen.

Die festgesetzten Flächen des Parkdecks und des Parkplatzes sowie

des Sondergebietes SO 1 wurden entsprechend angepasst.

Die Gemeinde verfolgt weiterhin die Errichtung eines

Kreisverkehrs im Bereich des Ortseingangs. Die

Regenwasserableitung kann durch das erstellte technische Konzept abgesichert

werden.

 

Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren nach den Vorgaben des

Baugesetzbuches.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

Originalunterlagen bringt der Protokollant/in zur Sitzung mit.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Sadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36.1 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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