Beschlussvorlage - BV/12/23/087

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 27.1.2022 den Aufstellungsbeschluss für den B- Plan Nr. 48 Ortslage Redewisch Ausbau gefasst. Der Beschlussauszug ist in der Anlage beigefügt.

Die städtebauliche Planung soll gestartet werden, da der Grunderwerb durch die Gemeinde bereits erfolgt ist und Fördermittel für den Bau der Abwasserleitung ab 2025 avisiert sind.

Die Kosten für die Bauleitplanung belaufen sich geschätzt auf ca. 50 T€.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

1. die städtebauliche Planung für den B- Plan Nr. 48 Redewisch Ausbau zu beauftragen.

2. die Planungsleistung ist auszuschreiben, der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das Büro zu vergeben, dass das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.

3. Gleiches gilt für weitere zu erbringende Leistungen wie Vermessung, Baugrundgutachten, naturschutzfachliche Gutachten und ähnliches, die im Zusammenhang mit der Erstellung des B- Planes Nr. 48 erforderlich sind.

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Finanz. Auswirkung

50 T€

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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