Beschlussvorlage - BV/04/23/029

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Ortsfeuerwehr Kalkhorst wurde am 25. März 2023, Kamerad Tobias Lenschow von den aktiven Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Kalkhorst zum stellv. Ortswehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, Kamerad Tobias Lenschow mit Wirkung vom 16. Mai 2023 für die Dauer der Amtszeit vom 16. Mai 2023 bis

15. Mai 2029 zum stellv. Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Kalkhorst und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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