Beschlussvorlage - BV/04/23/028

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Ortsfeuerwehr Kalkhorst wurde am 25. März 2023, Kamerad Falk Siebenschnur von den aktiven Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Kalkhorst zum Ortswehrführer gewählt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, Kamerad Falk Siedenschnur mit Wirkung vom 16. Mai 2023 für die Dauer der Amtszeit vom 16. Mai 2023 bis

15. Mai 2029 zum Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Kalkhorst und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

Loading...