Beschlussvorlage - BV/12/23/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Verfasser/Antragsteller:
- Burtzlaff, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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10.05.2023
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Sachverhalt
Im Zuge der Überarbeitung der Höhe der Kurabgabe für Hundehalter und Gäste des Ostseebades ist es notwendig die bestehende Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) anzupassen.
Dies sollte wie folgt dargestellt werden:
Änderungen Hundekurtaxe:
§2 Erhebungszeitraum/ Abgabepflichtiger Personenkreis
(5) Kurabgabepflichtige Personen im Sinne der vorstehenden Absätze sind darüber hinaus Halter und Besitzer von Hunden sofern ihr Hund sie in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen begleitet.
Änderungen Kurtaxe
§2 Erhebungszeitraum/ Abgabepflichtiger Personenkreis
(4) Tagesgäste unterliegen der Kurabgabenpflicht.
§6 Höhe der Kurabgabe
(1) Die Höhe der Kurabgabe pro Tag im Erhebungsgebiet beträgt:
- In der Zeit vom 01.05. – 30.09. eines jeden Jahres 2,60 EUR pro Person
Ermäßigt gemäß §3 Abs. 2 1,10 EUR pro Person
- In der Zeit vom 01.10. des einen Jahres bis 30.04. des folgenden Jahres 1,80 EUR pro Person
Ermäßigt gemäß §3 Abs. 2 0,90 EUR pro Person
(2) Die Höchstbeträge der Kurabgabe betragen:
- In der Zeit vom 01.05. – 30.09. eines jeden Jahres 109,20 EUR pro Pers.
Ermäßigt nach §3 Abs. 2 46,20 EUR pro Pers.
- In der Zeit vom 01.10. des einen Jahres bis 30.04. des folgenden Jahres 75,60 EUR pro Person
Ermäßigt nach §3 Abs. 2 37,80 EUR pro Person
§7 Jahreskurabgabe
(2) Die Jahreskurabgabe beträgt:
- pro vollzahlende Person 109,20 EUR pro Pers.
- pro ermäßigte Person 46,20 EUR pro Pers.
Anerkennung Kurkarten
§3 Befreiungen/ Ermäßigungen
- Von der Kurabgabe sind befreit
6. Tagesgäste als Inhaber von Kurkarten der dem Verband „Mecklenburgische Ostseebäder“ angeschlossenen Ostseebäder und Ostseeheilbäder.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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818,2 kB
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