Beschlussvorlage - BV/12/23/070

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bereits vor der Pandemie war festzustellen, dass die Gästegruppe der Hundebesitzer überproportional ansteigt. Während aber auch vor allem nach der Pandemie spitzte sich dieser Trend nochmals zu, so dass im Ostseebad bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf diese Gäste reagiert wurde. Zu nennen sind hier die Anbringung zusätzlicher Hundekotbeutelstationen und die Errichtung einer modernen Hundewiese. Außerdem wurde der westliche Hundestrand deutlich erweitert.

Vor diesen Hintergründen sind nicht nur der Reinigungsaufwand, sondern auch der Wartungsaufwand spürbar angestiegen.

Über die Einführung einer Hundekurtaxe sollte daher intensiv beraten werden. Die Kurverwaltung empfiehlt hierzu konkret die Umsetzung dieser Maßnahme ab dem Jahr 2024. Die Abgabe sollte ganzjährig pro Tier erhoben werden. Abgabepflichtige Personen sollten Hundehalterinnen und Hundehalter sein.

Die empfohlene Höhe sollte in der Hauptsaison 0,90 EUR/ Tier pro Tag betragen. In der Nebensaison sollte die Abgabe nicht höher als 0,50 EUR/ Tag und Tier sein.

Die daraus erzielten Einnahmen sind ebenfalls zweckgebunden und werden ausschließlich für die Erweiterung und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur genutzt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließen auf Grundlage der vorgestellten Kalkulation und touristischen Gründe die Einführung einer Hundekurtaxe im Ostseebad Boltenhagen ab dem 01.01.2024.

Die Kurabgabe wird ganzjährig wie folgt erhoben:

 

Hauptsaison: 0,90 EUR/ Tier pro Tag

Nebensaison: 0,50 EUR/ Tier pro Tag

 

Der abgabepflichtige Personenkreis beschränkt sich auf Hundehalterinnen und Hundehalter.

Die erzielten Mehreinnahmen werden zweckgebunden für touristische Angebote vorrangig für die genannte Gästegruppe verwendet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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