Beschlussvorlage - BV/12/23/069

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Ostseebad Boltenhagen wird auf der Grundlage der Kurabgabensatzung eine Kurtaxe für Tagesgäste und Übernachtungsgäste erhoben. Diese zweckgebundene Abgabe wurde seit über einem Jahrzehnt den geänderten Anforderungen nicht angepasst.

Die gestiegenen Unterhaltskosten touristischer Einrichtungen, aufwendigere Eventproduktionen und nicht zuletzt gestiegene Personalkosten machen eine Anpassung der Abgabe unumgänglich.

Daher hat die Kurverwaltung für das Jahr 2024 eine rechtlich abgestimmte Kalkulation erstellt die in der Anlage zur Diskussion gestellt wird.

Die Kurverwaltung empfiehlt den maximal möglichen Beitrag für Übernachtungsgäste nicht komplett auszuschöpfen, sondern die Erhöhung der Abgaben wie folgt zu gestalten:

 

Kurabgabe Übernachtungsgast ab 16 Jahre:

Alt:  2,10 EUR HS  1,50 EUR NS

Neu:  2,60 EUR HS  1,80 EUR NS

 

Kurabgabe Tagesgast ab 16 Jahre:

Alt:  2,50 EUR HS  0,00 EUR NS

Neu:  3,00 EUR HS  0,00 EUR NS

 

 

Unter Berücksichtigung der potentiellen Einführung eines neuen Tourismusgesetzes MV wird das Jahr 2024 als Übergangsjahr angesehen. Ab 2025, das Jahr der geplanten Einführung des Tourismusgesetzes, wird erwartet, dass alle Abgaben (Kurtaxe, FVA) eine neue Ausrichtung erhalten.

Damit einhergehend kann eine komplett neue Kalkulation durch neue Anforderungen notwendig werden.

Vor diesem Hintergrund wurde auf ein Engagement einer beratenden Agentur verzichtet, dennoch die rechtliche Sicherheit überprüft.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließen auf Grundlage der vorgelegten Kalkulation die empfohlene Anpassung der Kurabgabe ab dem 01.01.2024.

Konkret wird mit dieser Beschlussfassung die Abgabenhöhe wie folgt festgelegt:

 

Kurabgabe Übernachtungsgast ab 16 Jahre:

 

2,60 EUR/ Person pro Tag in der Hauptsaison

1,80 EUR/ Person pro Tag in der Nebensaison

 

Kurabgabe Tagesgast ab 16 Jahre:

 

3,00 EUR/ Person pro Tag Hauptsaison

0,00 EUR/ Person pro Tag Nebensaison

 

Befreiungen:

 

Kinder bis 16 Jahre

Schwerbehinderte bis Behinderungsgrad 80% - 50% der Abgabenhöhe

Schwerbehinderte ab Behinderungsgrad 80% - 100% Ermäßigung inkl. Begleitperson

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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