Beschlussvorlage - BV/12/23/066
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbenennung Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Fremdenverkehrsabgabensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Verfasser/Antragsteller:
- Burtzlaff, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
10.05.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
15.06.2023
|
Sachverhalt
Im Ostseebad Boltenhagen wurde seinerzeit eine Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Fremdenverkehrsabgabensatzung) aufgestellt. Diese Satzung regelt die Abgaben der Gewerbebetriebe im Ostseebad und beschreibt die jeweiligen Bemessungsgrundlage.
Der Begriff „Fremdenverkehr“ wird im heutigen modernen Tourismusverständnis nicht mehr gebraucht, da er nicht mehr zeitgemäß ist. Ebenso wird seit geraumer Zeit nicht mehr von Fremdenbetten oder Fremdenzimmer gesprochen, sondern von Gästebetten und Gästezimmern.
Die Kurverwaltung empfiehlt daher die Umbenennung der Fremdenverkehrsabgabensatzung in Tourismusabgabensatzung.
Mit diesem Begriff umschreibt man den gesamten Bereich der touristischen Wertschöpfung und trägt einer zeitgemäßen Begrifflichkeit Rechnung.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Rechtsaufsichtsbehörde wird dieser Schritt ebenfalls empfohlen und sehr begrüßt.
Desweiteren wird der Verpflichtung gem. § 10 (1) nicht von allen Abgabepflichtigen im vollen Umfang nachgekommen, daher ist ein Datenverarbeitung, um die Veranlagung aller Abgabepflichtigen sicherzustellen, zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen notwendig. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf den Erwerb von Immobilien.
Diesen Sachverhalt haben wir bereits durch unseren Datenschutzbeauftragten prüfen lassen, die Anpassung der Satzung ist aus Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz kein Problem.
§14 Datenverarbeitung
(1) Zur Ermittlung der Abgabepflichtigen und zur Festsetzung der Fremdenverkehrsabgabe im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhebung die Erhebung und Verarbeitung personenbesogener Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit.e DS-GVO i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 DSG M-V durch die Kurverwaltung zulässig.
(2) Darüber hinaus werden die für die Errechnung und Festsetzung der Steuer sowie die zu Kontrollzwecken erforderlichen Daten erhoben und verarbeitet, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dieser Satzung erforderlich ist.
(3) Die Kurverwaltung ist berechtigt, die nach Abs.1 und 2 erforderlichen Daten durch Rückgriff auf:
1. Meldeauskünfte,
2. Unterlagen der Grundsteuerveranlagung,
3. das Grundbuch und die Grundbuchakten, einschließlich Mitteilung der Vorbesitzer,
4. Anträge auf Vorverkaufsverzichtserklärungen
zu erheben.
(4) Die Kurverwaltung ist befugt, auf der Grundlage der Angaben der Abgabepflichtigen und von Daten, die nach den Absätzen 1 und 2 anfallen, ein Verzeichnis der Abgabepflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiter zu verarbeiten.
Der Einsatz von technikunterstützter Informationsverabeitung ist zulässig.
Beschlussvorschlag
1. Die Mitglieder der Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen beschließen die Umbenennung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Fremdenverkehrsabgabensatzung) in Satzung zur Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabensatzung)
2. Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließen einen weiteren Paragraphen zum Datenaustausch zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen einzufügen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
8,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
351,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
240,3 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
391,1 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
343,2 kB
|
