Beschlussvorlage - BV/04/23/024-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 08.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 mit der Gebietsbezeichnung „Erweiterung Ortslage Elmenhorst“ beschlossen. Das Planungsziel besteht darin, eine brachliegende Fläche in eine neue

Nutzung zu überführen und in diesem Zusammenhang neuen Wohnraum zu generieren.

Das Plangebiet befindet sich unmittelbar in der Ortsmitte der Ortslage Elmenhorst. Es wird eine

behutsame städtebauliche Entwicklung angestrebt. Aufgrund der teilweise noch in Bewirtschaftung befindlichen Kleingartenanlagen wird ein Freiraumkonzept erarbeitet, welches neue Gemeinschaftsgärten innerhalb des Plangebietes sowie südlich angrenzend berücksichtigt.

Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 28 sind im wirksamen Teilflächennutzungsplan für

den Bereich der ehemaligen Gemeinde Elmenhorst derzeit Flächen für Dauerkleingärten dargestellt. Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher

Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan im Zuge der derzeit in Aufstellung befindlichen 10.

Änderung angepasst.

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

1. Den anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28

sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht zubilligen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 4/51101/56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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