Beschlussvorlage - BV/10/22/063-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach der derzeit gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Zierow vom 5. August 2019 erhält die Bürgermeisterin sowie ihre Stellvertreter gemäß § 8 Abs. 1 und 2 folgende monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung:

 

§ 8 Abs. 1 (auszugsweise):

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 700 Euro.

 

§ 8 Abs. 2 (auszugsweise):

Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes erhält monatlich 140,00 Euro (max. 20 % der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters), die zweite Stellvertretung monatlich 70,00 Euro (max. 10 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters), unabhängig davon, ob die Stellvertretung ausgeübt wird.

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Zierow vom 5. August 2019 wird als Anlage beigefügt.

 

Entsprechend § 8 der derzeit gültigen Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V) vom 6. Juni 2019 können Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern höchstens 1.000,00 Euro monatlich erhalten.

 

Die Verwaltung schlägt im Beschlussvorschlag 3 Varianten zur Beschlussfassung vor. Im Anschluss an die Vorberatung im Finanzausschuss der Gemeinde Zierow, wird  die Hauptsatzungsänderung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung des Ausschusses vorbereitet und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die erhöhte Aufwandsentschädigung ist jedoch nicht im Haushaltsjahr 2023 eingeplant. Daher kann eine Umsetzung der entsprechenden Hauptsatzungsänderung nur dann erfolgen, sofern die Mehrausgaben durch Mehreinnahmen gedeckt werden können. Dies wird ebenfalls nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses seitens der Verwaltung geprüft und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Variante 1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 4. Änderung der Hauptsatzung, in der die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000,00 €, für die erste stellvertretende Person auf monatlich 200,00 € (max. 20 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) und die zweite stellvertretende Person auf monatlich 100,00 € (max. 10 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) erhöht wird. Jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Oder

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 4. Änderung der Hauptsatzung, in der die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin auf einen monatlichen Betrag von _________ €, für die erste stellvertretende Person auf monatlich _______ € (max. 20 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) und die zweite stellvertretende Person auf monatlich ______ € (max. 10 % der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin) erhöht wird. Jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Variante 2)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 4. Änderung der Hauptsatzung, in der die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000,00 € zu erhöhen. Jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Variante 3)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 4. Änderung der Hauptsatzung abzulehnen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Die finanziellen Mittel können erst nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses geprüft werden.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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