Beschlussvorlage - BV/02/23/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat den Grundsatzbeschluss gefasst das Gewerbegebiet weiter zu erschließen durch den die Herstellung der Erschließungsanlagen und der Ausgleichsmaßnahmen für die Planstraße B. Die Kosten sind nicht Bestandteil des Haushaltsplanes. Deshalb muss eine Beschlussfassung zur außerplanmäßigen Ausgabe erfolgen.

Die Kosten belaufen sich auf ca 750 T€. Einnahmen zur Gegenfinanzierung durch Bereitstellung von Fördermitteln und Kaufpreiserlöse können noch nicht benannt werden. Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 54101096 31.2  Projekt Erschließung B- Plan Nr. 31.2. In der Nachtragshaushaltsplan muss die entsprechende Korrektur erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 750 T€ für die Herstellung der Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen Planstraße B im Gewerbegebiet der Stadt Klütz. Die Deckung erfolgt über die Haushaltstelle 54101096 Projekt 049 Erschließung B- Plan Nr. 31.2.

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Finanz. Auswirkung

ja

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

X

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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