Beschlussvorlage - BV/02/23/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewerbegebiet der Stadt Klütz
hier: Grundsatzbeschluss zur weiteren Erschließung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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02.05.2023
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Sachverhalt
Das Gewerbegebiet der Stadt Klütz ist planungsrechtlich im B- Plan Nr. 2 gesichert. Der Bebauungsplan erlangte bereits 1992 Rechtskraft. Erschlossen ist bislang die Planstraße A. Die Planstraße B ist teilerschlossen (Trinkwasserversorgungsleitungen, Niederschlagswasser- und Schmutzwasserentsorgungsleitungen sind verlegt). In der Planstraße C sind noch keine Erschließungsanlagen vorhanden.
Zurzeit liegen der Stadt Klütz 6 Kaufanträge für Flächen im Gewerbegebiet vor. Diese können bislang auf Grund der fehlenden Erschließung nicht beschieden werden.
Deshalb muss die Stadt Klütz entscheiden, ob eine weitere Erschließung des Gewerbegebietes erfolgen soll. Für die Entwicklung der Stadt Klütz als Grundzentrum und die Sicherung einer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Ansiedelung von weiteren Gewerbetrieben sehr wichtig.
Sollte eine Erschließung erfolgen, wäre es aus Kostengründen empfehlenswert, die Planstraße B auf Grund der bereits teilweise vorhandenen Erschließungsanlagen auszubauen. Mit der Herstellung der Erschließungsstraße würden ca. 19.500 qm Gewerbefläche erschlossen werden und könnten als Gewerbegrundstücke veräußert werden.
Die Kosten für die Resterschließung der Planstraße B belaufen sich nach ersten Schätzungen auf ca 490 T€ für die Erstellung der Erschließungsanlagen und die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und ca. 100 T€ Beiträge an den Zweckverband GVM. Weitere Kosten wie beispielsweise Vermessungskosten sind noch nicht ermittelt. Kalkulatorisch sollte von Erschließungskosten in Höhe von ca. 750 T€ ausgegangen werden.
Parallel wird versucht, Fördermittel für die Erschließung einzuwerben. Eine Entscheidung dazu wird in der 17. KW erwartet. Die Refinanzierung soll ganz oder teilweise über die Erlöse aus den Kaufpreiszahlungen erfolgen. Insofern ist die Bereitstellung von Fördermitteln für die Gesamtkalkulation maßgebend.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
1. die Herstellung der Erschließungsanlagen und der Ausgleichsmaßnahmen für die Planstraße B
2. die Ausschreibung der Planungsleistung für die Herstellung der Erschließungsanlagen und der Ausgleichsmaßnahmen für die Planstraße B
3. Der Bürgermeister der Stadt Klütz wird ermächtigt, den Planungsauftrag an das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Ausgaben ca 750 T€ Einnahmen (Kaufpreiserlöse und Fördermittel) noch nicht abschließend bezifferbar auf Grund der fehlenden Aussagen zu der Ausreichung von Fördermitteln |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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X |
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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