Beschlussvorlage - BV/02/23/051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seitens der Stadt Klütz besteht der Wunsch Teile der gepflasterten Straßen im Innenstadtbereich umzugestalten, um die besser nutzbar zu machen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

In der Anlage sind Beispiele aus der Stadt Grevesmühlen dargestellt.

Bei der Bearbeitung sind folgende Punkte beachtlich:

  • Der Umbau sollte den ursprünglich beschlossenen Rahmenplan für den Straßenausbau aus den 90ziger Jahren entsprechen. Das Gesamterscheinungsbild sollte erhalten bleiben. Einen direkten Einfluss auf die damals zur Verfügung gestellten Städtebaufördermittel wird es nicht mehr geben.
  • Es müssen die Standorte festgelegt werden, wo eine solche umgebaute Überquerung angelegt werden soll. (Straßenneigung muss beachtet werden beispielsweise Anstieg Wismarsche Straße im Bereich Marktplatz).
  • Im Bereich der Landesstraße (R.- Breitscheit- Str., Markt, Wismarsche Straße ist das Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger SBA einzuholen.
  • Die Straßen haben eine durchgängige Breite von ca. 5,50 m. Die Überwege sollten eine Ausbaubreite von 3 m haben. Demnach wären 16,50 qm Fläche pro Übergang umzubauen für die Kalkulation sollte von 20 qm ausgegangen werden, da in jedem Fall Anpassungen auch im Bereich des Mosaikpflasters erforderlich werden.
  • Grobe Kalkulation der Kosten: pro Übergang für Variante 1 2,6 T€ (netto) Variante 2 6,0 T€ (netto)

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Herstellung von Straßenübergängen, die geeignet sind zur Nutzung durch Menschen mit Beeinträchtigungen an folgenden Standorten:

Die finanziellen Mittel sind, in den Haushalt einzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ja, je nach Anzahl der Übergänge

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Finanzierungsmittel müssen in den Haushalt eingestellt werden

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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