Beschlussvorlage - BV/05/23/023
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss der Kurabgabenkalkulation und der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Tetzlaff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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26.04.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Hohenkirchen ist seit dem 16.08.2022 anerkannter Tourismusort. Die Gemeinde Hohenkirchen möchte gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Veranstaltungen eine Kurabgabe erheben. Grundlage für die Erhebung einer Kurabgabe ist das Vorliegen einer entsprechenden Kurabgabensatzung nebst Kalkulation.
Nach geltender Rechtslage ist die Kurabgabe auf Grundlage einer entsprechenden Abgabenkalkulation zu erheben.
Die Kalkulation liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. In dieser Kalkulation wurden die Aufwendungen zu 100 % in der Kurabgabenkalkulation berücksichtigt. Es werden keine anteiligen Kosten über die Fremdenverkehrsabgabe gedeckt.
Die kalkulierte Höhe der Kurabgabe beträgt gemäß der aktuellen Kalkulation 1,00 € pro Tag und pro Person, ermäßigt 0,50 €.
Finanz. Auswirkung
Wegfall der Einnahmen aus Strandgebühren, stattdessen Einnahmen aus der Erhebung von Kurabgaben.
Es werden Mehreinnahmen zu verzeichen sein, da nicht nur Kosten aus dem Bereich Strand, sondern alle touristischen Aufwendungen in der Kalkulation enthalten sind.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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893,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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247,2 kB
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