Beschlussvorlage - BV/12/23/062
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Verfasser/Antragsteller:
- Moll, Doreen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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20.04.2023
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Sachverhalt
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltnehagen ist entsprechen des Prüfberichtes festzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BeGeKo GmbH, Kupferschmiedestrasse 16-28, 23552 Lübeck, vertreten durch Herrn Marko Lüthje, hat am 09.02.2023 im Abschlussgespräch vor Vertretern des Kurbetriebs- und Rechnungsprüfungsauschusses, des Bürgermeisters, Vertretern des Amtes Klützer Winkel und dem Steuerberater des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ den Prüfbericht vorgestellt.
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat den Prüfbericht mit Schreiben vom 30.03.2023 freigegeben.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 festgeschrieben.
2. Im Wirtschaftsjahr sind Kurabgaben in Höhe von TEUR 1.617 (Vorjahr TEUR 1.700) angefallen. Infolge gesunkener Gäste- und Übernachtungszahlen fallen insbesondere die Erträge aus Kurabgaben geringer aus als im Vorjahr. Nach Ende des Lockdowns haben sich die Umsätze aus Strandkurbeiträgen und Parkplatzgebühren gegenüber dem Vorjahr verringert. Somit ist ein Umsatzrückgang in Höhe von TEUR 55 zu verzeichnen.
Der Materialaufwand ist im Vorjahresvergleich stark gestiegen und beträgt jetzt TEUR 296 im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 153. Wesentlich zum Anstieg haben die wieder aufgenommenen Veranstaltungen mit TEUR 102 an Mehrkosten beigetragen.
Die in Summe gesunkenen Erträge (Umsatzserlöse, Sonstigen Erträge, Auflösungen Sonderposten) stehen insbesondere höhere Kosten beim Materialaufwand und bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber. Hieraus ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 203 (Vorjahr Jahresüberschuss von TEUR 332).
Die zum Bilanzsstichtag bestehenden kurzfristigen Verbindlichkeiten sind nicht allein durch liquide Mittel vollständig abgedeckt. Der Kurbetrieb ist dennoch in der Lage, sämtliche Außenverpflichtung vollständig und fristgerecht auszugleichen, da ein Kontokorrentrahmen (maximal TEUR 6.650) besteht, der zum Bilanzstichtag mit TEUR 2.624 vor allem aufgrund von ausstehenden Fördermitteln beansprucht wird.
Die Bilanzsumme ist im Vorjahresvergleich um TEUR 3.336 aus TEUR 15.386 gestiegen. Auf der Aktivseite der Bilanz ist dies im Wesentlichen auf Investitionen in das Anlagevermögen zurückzuführen, denen ein Rückgang des Finanzmittelfonds aufgrund der kurzfristigen Bankenfinanzierung gegenübersteht.
Das Eigenkapital des Eigenbetriebes beträgt zum 31.12.2021 TEUR 5.547. Die Eigenkapitalqoute beträgt 36,1 % (Vorjahr 41,3 %). Nach der Verwaltungsvorschrift zur Eigenbetriebsverordnung ist zur Berechnung der Eigenkapitalqoute die Bilanzsumme um den Sonderposten aus Investitionszuschüssen zu kürzen. Nach dieser Berechnungsmethode verfügt die Kurverwaltung über eine Eigenkapitalausstattung von 80,7 % gegenüber 86,3 % im Vorjahr.
3. Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers mit Schreiben vom 30.03.2023 nach Durchsicht freigegeben.
4. Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BeGeKo GmbH Lübeck vertreten duch Herrn Marko Lüthje, der Beschluss über die Feststellung durch die Gemeindevertretung sind mit dem Jahresabschluss und Lagebericht unter Hinweis auf die Auslegung öffentlich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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338 kB
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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