Beschlussvorlage - BV/12/23/033-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Anlagevermögen der Kurverwaltung befinden sich im Ostseebad drei Großparkplätze die sehr erfolgreich und mit erstklassigem Service von einem Subunternehmer gemanagt werden.

Im Ostseebad befinden sich weitere Parkflächen, die durch eine Umwidmung moderner und effektiver betrieben werden können.

Nach regem Austausch mit dem Ordnungsamt des Amtes Klützer Winkel wird hier eine Umwidmung ebenfalls positiv gesehen und unterstützt.

Es handelt sich konkret um folgende Parkflächen:

- Parkplatz am Kurhaus

- Parkplatz am Hafen Tarnewitz

 

Durch die Umwidmung der Flächen und notwendigen Gemeindevertreterbeschluss würden die Parkflächen in das Anlagevermögen der Kurverwaltung übergehen und von dieser entsprechend betrieben. Es wird dadurch möglich den Gästen einheitliche Bezahlsysteme und eine einfachere sowie zeitgemäße Bedienung anzubieten. Außerdem besteht dann auch auf diesen Flächen die Möglichkeit der Abgabe der Tageskurtaxe für alle Gäste.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Umwidmung der Parkflächen und die Aufnahme in das Anlagevermögen der Kurverwaltung.

Hierbei handelt es sich um folgende Parkflächen:

- Parkplatz an der Kurverwaltung

- Parkplatz am Hafen Tarnewitz

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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