Beschlussvorlage - BV/02/23/042

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

 

die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.01.2023 den

Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage

Rosenhagen an der "Straße des Friedens" im Verfahren gemäß § 13 BauGB, bestehend aus

der Planzeichnung (Teil- A) und dem Text (Teil-B) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

Die Stadt Dassow stellt den einfachen Bebauungsplan Nr. 40 auf, um die planungsrechtliche

Grundlage für die Sicherung und Entwicklung der Wohnnutzung zu schaffen und um einer

Verdrängung der Wohnnutzung durch andere zulässige Nutzungen, wie die

Ferienwohnnutzung, entgegenzuwirken.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

Originalunterlagen bringt der Protokollant/in zur Sitzung mit.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Sadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Dassow für die Ortslage Rosenhagen an der "Straße des Friedens" im Verfahren gemäß § 13 BauGB weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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