Beschlussvorlage - BV/12/21/165-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Für die Instandsetzung ist der Bauantrag gestellt und die Nachforderungen, u.a. eine Naturschutzfachplanung, werden erfüllt.

Derzeit ist es vom Projektfortschritt geplant im Oktober 2023 mit dem Bau zu beginnen.

Seitens potentieller Fördermittelgeber (EMFAF bzw. Leader) wird mit einer Entscheidung frühestens im Dezember 2023 bzw. März 2024 gerechnet. Die Aussicht auf Förderung wird als gering bzw. sehr gering eingestuft.

Um in diesem Jahr mit noch mit der Ausführung zu beginnen müsste entweder nur mit Eigenmitteln gebaut oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Letzteres wird eine geringe Aussicht auf Erfolg gegeben.

Die Kostenschätzung für die Maßnahme belaufen sich derzeit auf 794T€.

Der Steg befindet sich in einem schlechten Zustand. Bei einer weiteren Verschiebung der Bauzeit um 1 Jahr wird empfohlen ein Gutachten zu erstellen (Kosten ca.:3T€).

Schon zum jetzigem Zeitpunkt besteht die Gefahr, dass der Steg kurzfristig gesperrt werden muss. Um dies zu vermeiden werden weiterhin Holzbohlen durch den Bauhof ausgetauscht. Teilweise ist aber schon die Tragwerksstruktur angegriffen und es ist absehbar, dass diese Maßnahme nicht mehr ausreicht. 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1.

Der Bürgermeister und das Amt nehmen Kontakt zum Fördermittelgeber auf, um Möglichkeiten der Förderung abzustimmen.

2A.

Die Instandsetzung wird mit Fördermitteln und Eigenanteil planmäßig durchgeführt.

Der Planer wird für die Leistungsphasen 5-9 weiterbeauftragt.

Die Bauleistung wird ausgeschrieben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen.

2B.

Die Instandsetzung wird nur mit Eigenmitteln durchgeführt.

Der Planer wird für die Leistungsphasen 5-9 weiterbeauftragt.

Die Bauleistung wird ausgeschrieben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen.

2C.

Der Bürgermeister wird ermächtigt ein Gutachten zu beauftragen.

Ein Gutachten wird durchgeführt.

Über den Umgang mit dem Ergebnis des Gutachtens wird erneut abgestimmt.

Die Ausführung wird mit Fördermitteln und Eigenmitteln ab September 2024 durchgeführt.

Der Planer wird für die Leistungsphasen 5-9 weiterbeauftragt.

Die Bauleistung wird ausgeschrieben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen.

.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54801/09600000/2021/06

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Loading...