Beschlussvorlage - BV/12/23/058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Ostseebad Boltenhagen, Klützer Straße bei der Schule, wurde eine provisorische Ampelanlage errichtet, welche im Zuge der Erschließung des B-Plans Nr. 38 durch eine feste Anlage ersetzt werden soll. Die Ampel wurde an den Netzanschluss der Straßenbeleuchtung angeschlossen. Dieser ist jedoch durch den erhöhten Stromverbrauch und der langen Leitungswege überlastet, was dazu führt, dass regelmäßig die Sicherungen auslösen. Ein Dauerbetrieb ist auf diese Weise nicht weiter möglich. Auf Grund dieser Tatsache soll ein neuer Netzanschlusskasten in der August-Bebel-Str. bei Hausnummer 1 errichtet werden. Durch den Bau fällt der geplante Anschlusskasten in der August-Bebel-Str. für die LED Umrüstung weg, da folgendes angeschlossen werden soll: Straßenbeleuchtung August-Bebel-Str., Straßenbeleuchtung Klützer Straße und die Ampelanlage. Der bisherige Kasten in der Klützer Straße bleibt zur Versorgung des Kreisverkehrs und der Kirchbeleuchtung bestehen.

Es wurde bereits ein Antrag bei der E.DIS Netz GmbH für eine Zähleranschlusssäule eingereicht.

Die Finanzierung erfolgt über die Erschließungskosten des B-Plan Nr. 38, da dort auch die Kostenstelle der Ampelanlage geplant ist. Beauftragt werden soll Firma Elektro-Service Frank Uecker GmbH, über den Wartungs- und Instandhaltungsrahmenvertrag der Straßenbeleuchtung.     

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, Firma Elektro-Service Frank Uecker GmbH mit der Errichtung der beantragten Netzanschlusssäule zu beauftragen.

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Finanz. Auswirkung

ca.4.500,00€

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54101/09600000/2020-03

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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