Mitteilungsvorlage - BV/12/23/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unterliegt der Selbstüberwachungsverordnung - SÜVO- Verordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (alle 10 Jahre das komplette Netz).

Die Gemeinde ist Eigentümer der Regenwasserleitungen, eine Übertragung an den Zweckverband hat noch nicht stattgefunden. Um für die Ortslage Tarnewitz ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gemeinsam mit dem Zweckverband Grevesmühlen zu realisieren, bedurfte es einer Kanalbefahrung (Kamerabefahrung) um den Zustand des Leitungsbestandes beurteilen zu können. Die Bestandsrohrlängen haben insgesamt eine Länge von ca. 1465m.

In der Gemeindevertretersitzung am 25.06.2020 wurde beschlossen, die anteiligen Kosten der nötigen Kamerabefahrung von ca. 5.000,00€  für die weitere Zustandsuntersuchung des Leitungsbestandes zu tragen.

Anschließend wurde das Ingenieurbüro Möller beauftragt, ein Regenentwässerungskonzept für den Ortsteil Tarnewitz mit den zur Verfügung stehenden Daten der Kamerabefahrung zu erstellen.

Parallel zu der Kamerabefahrung wurde im Auftrag des Zweckverbandes Grevesmühlen ein Bodengutachten zur Versickerung (Versickerungsgutachten) erarbeitet, welches ebenfalls auf das Regenwasserkonzept Einfluss nahm. 

Das beauftragte Ingenieurbüro Möller aus Grevesmühlen hat das Regenentwässerungskonzept fertiggestellt und wird dieses im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, am 21.03.2023 vorstellen.

Nach der Vorstellung des Regenentwässerungskonzeptes durch das Planungsbüro, wird der Ausschuss über das weitere Vorgehen beraten.

Weitere Ergänzungsunterlagen sind zu diesem Sachverhalt vom Ingenieurbüro Möller am 18.04.2023 eingegangen und wurden aktualisiert.  Diese sind den Anlagen (Unterlage 5.2.1 - 5.2.5, 5.3.1 - 5.3.5) beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101-9600000-2020/05 + 2020/06

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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