Beschlussvorlage - BV/03/23/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Damshagen für das Gebiet zwischen Klützer Straße, Stellshagener Straße und Binnenweg
Hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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15.03.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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22.03.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Damshagen beabsichtigt die Ergänzung der Bebauung und innere Verdichtung im Bereich an der Klützer Straße zwischen Binnenweg und Stellshagener Straße.
Zielsetzung ist es auf dem Flurstück 28/8 eine ergänzende Bebauung zu realisieren.
Im Zuge einer Bauvoranfrage wurden die Möglichkeiten für eine ergänzende Bebauung nach § 34 BauGB abgestimmt und erörtert. Die Bebauung nach § 34 BauGB wurde aufgrund der Vorbildwirkung durch die zuständige Behörde nicht in Aussicht gestellt.
Nunmehr besteht das Ziel darin, den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung aufzustellen. Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan ergeben sich aus Sicht der Gemeinde voraussichtlich nicht. Das Planungsziel ist die Vorbereitung einer Wohnbebauung. Die Festsetzungen sollen sich an den im Ort typischen Ausnutzungskennziffern orientieren. Innerhalb des Baugebietes ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt,
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 für einen Teilbereich
des Gebietes an der Klützer Straße zwischen
Binnenweg und Stellshagener Straße
(auf dem Flurstück 28/8 der Gemarkung Damshagen, Flur 1).
2. Der Plangeltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden: durch den rückwärtigen Grundstücksbereich des Grundstücks
Binnenweg 10,
- im Osten: durch das unbebaute Grundstück an der Klützer Straße
(Flurstück 28/4),
- im Süden: durch den rückwärtigen Grundstücksbereich des Grundstücks
Klützer Straße 15,
- im Westen: durch rückwärtige Grundstücksteile der den Grundstücken
Binnenweg 9
und Stellshagener Straße 10a dienenden Grundstücke
3. Die Aufstellung der Bauleitplanung ist im Verfahren nach § 13a BauGB
vorgesehen.
4. Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung des Planungsrechts für die
Errichtung von Wohnbebauung in ortstypischer Bauweise.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
6. Mit dem beabsichtigten Konzept ist die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit und ausgewählter Behörden und TÖB vorzunehmen.
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
ist im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die betroffenen Behörden und TÖB sind frühzeitig um Stellungnahme
zu bitten.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:3 / 51101 / 56255000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333,3 kB
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