Beschlussvorlage - BV/03/22/083-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die vorhandene Regenentwässerung ist mangelhaft und bei Starkregenereignissen überlastet. Geplant ist die vorhandene Entwässerung aufzubinden und im weiteren Verlauf der Trasse in ein Gewässer II. Ordnung einzuleiten

Im Zuge der Planung, durch das beauftragte Ingenieurbüro Möller aus Grevesmühlen, wurden zur Lösungsfindung verschiedene Varianten erarbeitet. Für die Vorstellung und Abstimmung fand eine Begehung Vorort mit den Anwohnern statt.

 

IB Möller stellt die 3 möglichen Varianten vor, siehe Anlagen:

Variante 1: Errichtung eines neuen Regenwasserschachtes an der Straße Oberdorf sowie herstellen eines Fahrbahndurchlasses. Im Anschluss an den Fahrbahndurchlass führt die Leitungstrasse gerade über Privatgrund (Flurstück 187/1 und 188/1). Hinter dem Privatgrundstück führt die Trasse zu dem Gewässer II. Ordnung (11:Rol/3/3).

 

Variante 2: Errichtung eines neuen Regenwasserschachtes an der Straße Oberdorf sowie herstellen eines Fahrbahndurchlasses. Im Anschluss an den Fahrbahndurchlass führt die Leitungstrasse ca. 45 m in nordöstlicher Richtung entlang der Straße Oberdorf, von dort verläuft diese über ein Privatgrundstück. Hinter dem Privatgrundstück führt die Trasse zu dem Gewässer II. Ordnung (11:Rol/3/3).

 

Variante 3: Errichtung eines neuen Regenwasserschachtes an der Straße Oberdorf sowie herstellen eines Fahrbahndurchlasses. Im Anschluss an den Fahrbahndurchlass führt die Leitungstrasse ca. 50 m in südwestlicher Richtung entlang der Straße Oberdorf, bis zu dem dort vorhandenen Pumpwerk. Hinter dem Pumpwerk führt die Trasse zu dem Gewässer II. Ordnung (11:Rol/3/3).

 

Feststellungen vor Ort:

  1. Auf dem Privatgrund (Flurstück 187/1) befinden sich Flächenkollektoren einer Erdwärmepumpe, die Lage ist nicht abschließend bekannt. Durch das Amt Klützer Winkel und die Bürgermeisterin werden die vorhandenen Bestände des Eigentümers erbeten.
  2. Eine schriftliche Zustimmung des jeweiligen Eigentümers ist zwingend erforderlich, wenn die Variante 1 oder 2 umgesetzt werden soll.
  3. Dem Eigentümer 187/1 wird die Möglichkeit gegeben, seine bauseitige Regenentwässerung vorzusehen (vermutlich zwei Regenfallrohre)
  4. Bei der Variante 2 verläuft die Leitungstrasse im Lichtraumprofil und Wurzelbereich angrenzender Bäume. Hierbei sind Fällarbeiten sowie Wurzelsuchschachtungen erforderlich und die entsprechenden Genehmigungen bei der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Zudem sind Kompensationsmaßnahme umzusetzen. In der Variante 3 sind ebenfalls min. eine Fällgenehmigung sowie Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

 

Weiteres Vorgehen:

Für die weitere Bearbeitung des Vorhabens muss durch die Gemeindevertretung von Damshagen eine der möglichen Varianten festgelegt werden.

Durch die Verwaltung muss für Variante 1 und 2 eine schriftliche Zustimmung der Eigentümer eingeholt werden.

Nach Festlegung der Variante und ggf. schriftl. Zustimmung der Eigentümer können Vermessung und Baugrunduntersuchung ausgeschrieben werden.

 

Das IB Möller und die Verwaltung empfehlen die Variante 1 als Vorzugsvariante. Auf Grund eines kürzeren Leitungsverlaufes, ist diese Variante die kostengünstigste, zudem ist ein geringerer Umfang an notwendigen Genehmigungen durch den Landkreis NWM zu erwarten. Für diese Variante ist die Zustimmung des Eigentümers der Flurstücke 187/1 und 188/1 zwingend erforderlich.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt folgende Variante zur Bauausführung festzulegen:

 

Variante Nr. ………………

 

Nach Festlegung der Variante werden die Leistungen für die Vermessung und Baugrunduntersuchungen ausgeschrieben. Die Bürgermeisterin von Damshagen wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101.52338001.2023/06

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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