Beschlussvorlage - BV/02/23/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 den Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 31 gebilligt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 31 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.

 

Das Bodengutachten bezieht sich namentlich auf den B-Plan Nr. 29, betrifft aber auch die Flächen des B-Plan Nr. 31.

 

Originalunterlagen bringt der Protokollant/in zur Sitzung mit.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 „Ärztehaus“ der Gemeinde Kalkhorst weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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