Beschlussvorlage - BV/02/23/015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 32 durch, um die planungsrechtliche Basis zur Verbesserung der Versorgungs- und Infrastrukturbereiche südlich der Landesstraße im Bereich der Wohlenberger Wiek zu schaffen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 erfolgt in einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

Die Stadt Klütz hat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 durchgeführt. Die Planunterlagen einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen dazu lagen in der Zeit vom 25. Juni 2019 bis einschließlich 06. August 2019 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Entwurfsunterlagen abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. Juli 2019 beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

Es ergaben sich Anforderungen, die im Rahmen der Abwägung zu beachten sind und vor Satzungsbeschluss abschließend zu klären sind.

 

Im Rahmen der Stellungnahme des StALU sind Anforderungen an die Küstenschutzbelange vorgetragen worden. Die Belange des Hochwasserschutzes sind insbesondere für Parkplätze und bauliche Anlagen zu berücksichtigen. Eine Inaussichtstellung für die Bebauung innerhalb des Gewässerschutzstreifens liegt vor.

Zusätzlich ist auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vor Satzungsbeschluss die Ausnahmegenehmigung seitens der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Gefahren sind auszuschließen. Die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist zu beachten. Landesmaßnahmen zum Küstenschutz werden im Außenbereich nicht vorgesehen.

 

Die Stellungnahme des Amtes für Raumordnung Landesplanung bestätigt die Planungsziele. Die Begründung des Erfordernisses der Stellplätze ist erfolgt.

 

Mit dem Ergebnis der Abwägung ist die Forstbehörde zu unterrichten und die Herstellung des Einvernehmens der Forst vor dem Satzungsbeschluss zu bestätigen.

 

In Bezug auf die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahme des BUND geht die Stadt Klütz davon aus, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Eine Vorprüfung genügt. Dies wird in der Abwägungsdokumentation entsprechend dargestellt. Die FFH-Vorprüfung wurde mit dem Ergebnis durchgeführt, dass unter Berücksichtigung von Maßnahmen eine Verträglichkeit des Vorhabens gegeben ist.

 

Der Abwägungsvorschlag gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigungen aus naturschutzfachlicher Sicht. Innerhalb des Gewässerschutzstreifens sind nur Einrichtungen und Anlagen zulässig, die im Zusammenhang mit Serviceeinrichtungen zur Strandversorgung (WC-Anlagen, Imbiss und Versorgung) stehen. Die Stadt Klütz hat sich mit dem Belang beschäftigt und stellt aufgrund des Abwägungsbeschlusses den erforderlichen Ausnahmeantrag für die Errichtung der Einrichtungen und Anlagen der Strandversorgung und zusätzlich für eine weitgehend uneingeschränkte Versorgungsinfrastruktur auf dem Parkplatz an der Straße Richtung Wohlenhagen. Hier sollen mehr Möglichkeiten zulässig sein. Voraussetzung für den Satzungsbeschluss ist die Ausnahmegenehmigung aus naturschutzfachlicher Sicht. Anlagen für sportliche Zwecke und Freizeitanlagen, die über eine Strandversorgung hinausgehen, sind somit nicht zulässig.

 

Im Zusammenhang mit der Natura2000-Schutzgebietskulisse wurde der Nachweis der Verträglichkeit über eine Vorprüfung erbracht.

Für das Antragsverfahren der mittelbaren Beeinträchtigung der § 20-Biotope erfolgt die Begründung, dass nur diejenigen Flächen des Plangeltungsbereiches angerechnet werden, die auch für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung stehen. Es handelt sich hier überwiegend um Flächen der Stadt bzw. Flächen, für die die Stadt in das Eigentum gelangt.

Die Eingriff-/Ausgleichsbilanz wurde entsprechend angepasst. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden entsprechend geregelt. Dafür werden Anpflanzungen innerhalb des Gebietes vorgenommen, als Heckenpflanzung zu den Wiesenbereichen. Darüber hinaus wurden Kompensationsflächenäquivalente in einer geeigneten Landschaftszone erworben. Damit können sowohl die mittelbaren Beeinträchtigungen der § 20-Biotope ausgeglichen werden, als auch die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geregelt werden.

Die Stadt Klütz hat eine FFH-Vorprüfung unter Berücksichtigung des letzten Standes der Erkenntnisse gefertigt, aus der die Verträglichkeit mit der Natura2000-Schutzgebietskulisse unter Beachtung von Maßnahmen hervorgeht.

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 20 NatSchAG M-V und der Antrag zur Bebauung innerhalb des Gewässerschutzstreifens als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss gestellt.

 

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Stadtvertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu ergänzen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2

BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter

Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit

sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

  • zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  • teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage macht sich die Stadt Klütz zu eigen

und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen

abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der

Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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