Beschlussvorlage - BV/02/23/012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 32 durch, um die planungsrechtliche Basis zur Verbesserung der Versorgungs- und Infrastrukturbereiche südlich der Landesstraße im Bereich der Wohlenberger Wiek zu schaffen.

 

Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

Die Stadt Klütz hat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Planunterlagen einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen dazu lagen in der Zeit vom 25. Juni 2019 bis einschließlich 06. August 2019 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Entwurfsunterlagen abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. Juli 2019 beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende Beschluss von der Stadtvertretung zu fassen.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und wird nach erteilter Genehmigung mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.


 

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind gesichert. Die Genehmigungen zur Bebauung innerhalb des Gewässerschutzstreifens sind einzuholen. Die Inaussichtstellung der Ausnahmegenehmigung nach § 20 NatSchAG M-V ist entsprechend beizufügen und Voraussetzung für den abschließenden Beschluss.

 

Dem Antrag auf Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen bzw. Nachweise beizufügen; insbesondere

  • die Inaussichtstellung des Einvernehmens mit den Anforderungen des Gewässerschutzstreifens nach § 29 NatSchAG M-V
  • die Inaussichtstellung der Ausnahmegenehmigung nach § 20 NatSchAG M-V.
  • Die Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzflächen ist nachzuweisen.

Die Verträglichkeit der Natura2000-Schutzgebietskulisse ergibt sich aus dem Planverfahren und wurde mit der Vorprüfung nachgewiesen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

1. Die vorliegende 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, die wie folgt begrenzt wird:

 

- im Nordwesten:  durch die vorhandene Ferienhausbebauung (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15),

- im Südwesten:            durch den Übergang zu den Polder- und

Wiesenflächen,

- im Südosten:  durch das vorhandene Schöpfwerk

(Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen),

- im Nordosten:  durch den Verlauf der Landesstraße (L01)

 

2. Die Begründung mit integriertem Umweltbericht wird gebilligt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg die 8. Änderung des Flächennutzugsplanes zur Genehmigung vorzulegen und alsdann die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Bauleitplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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