Beschlussvorlage - BV/12/23/051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitplanung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Tarres Resort“ wurden die Zielsetzungen für die Herstellung der Abgrenzung zum NSG durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit dem Vorhabenträger und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Die Dokumentation hierzu findet sich in der Anlage.

Die physische Barriere/Abstimmung muss vor Inbetriebnahme des Hotelkomplexes „Tarres Resort“ wirksam sein.

Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sind über den Stand der Vorbereitungen zu informieren. Maßgeblich für die Realisierung ist formal der Bescheid der Naturschutzbehörde vom 06.09.2022.

Für die inhaltliche Aufbereitung sind maßgeblich die Mitteilung des StALU vom 30.08.2022, die auch Gegenstand des Bescheides der unteren Naturschutzbehörde vom 06.09.2022 wurde. Danach ist auch die Pfahlreihe auf Strandseite mit einem Abstand von ca. 1,0 m bis ca. 1,10 m bestätigt. Die Durchgängigkeit ist durch eine vermaschte Ausfüllung auszuschließen. Weitere Ausführungen sind hier im Schreiben des Planungsbüro Mahnel vom 25.08.2022 an das StALU enthalten; ergänzt durch Ausführungen des Amtes Klützer Winkel vom 27.07.2022.

 

Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Informationsvorlage zur Klarstellung der Aufgabenstellung.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Unter Berücksichtigung des Bescheides der unteren Naturschutzbehörde vom 06.09.2022 sind die Ausführungsunterlagen der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Beschlussfassung und Empfehlung vorzulegen. Dabei ist maßgeblich auf die Ausführung der Vermaschung zwischen den Pfählen land- und wasserseits einzugehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12/ 51101/ 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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