Beschlussvorlage - BV/12/23/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Hier: Städtebauliches Konzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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21.03.2023
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den Bebauungsplan Nr. 38 für Teilflächen zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen auf. Mit dem Vorentwurf ist die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt.
Für den Bebauungsplan wurden die für die Wohnbebauung erforderlichen Flächen erworben und diese stehen zur Verfügung. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfolgt das Ziel über die Errichtung von Mehrfamilienhäusern Anforderungen zur Abdeckung des Bedarfs von dringend benötigtem Wohnraum in Form von Wohnungen abzusichern und bereitet dies mit Interessenten vor. Sobald die Konzepte vorliegen, sind diese für die Bearbeitung des städtebaulichen Konzeptes zugrunde zu legen und in dem Entwurf umzusetzen. Ansonsten sind auf den Flächen im Plangebiet Bereiche für die Bebauung mit Einzel- und/oder Doppelhäusern vorgesehen. Einzelne Verdichtungen für Reihenhäuser sind vorzusehen; insbesondere dort, wo aus Sicht der Himmelsrichtung die Besonnung gegeben ist.
Die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung liegt vor. Es ist das Ziel Grundstücke für die Dauerwohnnutzung vorzubereiten. Ferienwohnungen sind auszuschließen; lediglich untergeordnet können im Rahmen der Bebauung von Einzel und/oder Doppelhäusern Feriennutzungen entstehen. Die Hauptnutzung muss jedoch als Wohnnutzung gesichert werden.
Über das Einheimischen Modell und Prioritätenlisten sind Einwohner der Ortslage und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vorzugsweise bei der Bereitstellung von Grundstücken zu bedienen. Der Ausschluss von Ferienhäusern und von Beherbergungsbetrieben ist weiterhin vorgegeben.
Das vorliegende städtebauliche Konzept dient als Arbeitsgrundlage.
Die Flächen im nordwestlichen Bereich des Plangebietes sind als Ackerfläche zu belassen. Hier ist keine bauliche oder andere Nutzung vorgesehen. Nach Abstimmung mit Landwirten ist eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen weiterhin möglich. Durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird im weiteren über den Verbleib dieser Flächen im Plangeltungsbereich entschieden.
Das vorliegende städtebauliche Konzept wird für die weitere Bearbeitung der technischen Planungsbelange und für die Erstellung von Gutachten genutzt.
Der Stand der Abstimmungen zum Einheimischen Modell wird bei der Erstellung der Begründung der Bauleitplanung berücksichtigt.
Im städtebaulichen Konzept sind Flächen berücksichtigt, die die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in nördliche Richtung, zum Klützer Bach hin, berücksichtigen.
Die naturschutzfachlichen Untersuchungen werden entsprechend vorgenommen.
Über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 hinaus sind Flächen für Sport und Freizeit zwischen der Wohnbebauung und den Einkaufsflächen zu berücksichtigen. Im zukünftigen Konzept sind die Erweiterungen der Einkaufsflächen im Planwerk zu berücksichtigen. Dies ist durch die entsprechende Abgrenzung bereits beachtet. Ein Realisierungsabschnitt für Wohnbebauung ist im nordwestlichen Bereich gekennzeichnet. Unter Berücksichtigung der an der Klützer Straße vorgesehenen Einrichtungen für Sport und Freizeit ist auch ein umfassender Grünbereich für Betätigungen zu Sport und Freizeit offengehalten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 wird wie folgt begrenzt:
- südöstlich: durch die Klützer Straße,
- südwestlich: durch die Ortslage Wichmannsdorf,
- nordwestlich: durch die Ortslage Wichmannsdorf, Grünflächen
sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- nordöstlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- Das vorliegende städtebauliche Konzept wird als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs genutzt.
- Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes sind die noch ausstehenden Abstimmungen mit den Interessenten für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie für die Erstellung von Gutachten durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12/ 51101/ 56255000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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