Beschlussvorlage - BV/03/23/009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Damshagen beabsichtigt die Ergänzung der Bebauung und innere Verdichtung im Bereich an der Klützer Straße zwischen Binnenweg und Stellshagener Straße.

 

Zielsetzung ist es auf dem Flurstück 28/8 eine ergänzende Bebauung zu realisieren.

 

Im Zuge einer Bauvoranfrage wurden die Möglichkeiten für eine ergänzende Bebauung nach § 34 BauGB abgestimmt und erörtert. Die Bebauung nach § 34 BauGB wurde aufgrund der Vorbildwirkung durch die zuständige Behörde nicht in Aussicht gestellt.

 

Nunmehr besteht das Ziel darin, den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung aufzustellen. Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan ergeben sich aus Sicht der Gemeinde voraussichtlich nicht. Das Planungsziel ist die Vorbereitung einer Wohnbebauung. Die Festsetzungen sollen sich an den im Ort typischen Ausnutzungskennziffern orientieren. Innerhalb des Baugebietes ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt,

    die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 für einen Teilbereich

    des Gebietes an der Klützer Straße zwischen

    Binnenweg und Stellshagener Straße

    (auf dem Flurstück 28/8 der Gemarkung Damshagen, Flur 1).

 

2. Der Plangeltungsbereich wird begrenzt:

- im Norden: durch den rückwärtigen Grundstücksbereich des Grundstücks

  Binnenweg 10,

- im Osten: durch das unbebaute Grundstück an der Klützer Straße

  (Flurstück 28/4),

- im Süden: durch den rückwärtigen Grundstücksbereich des Grundstücks

  Klützer Straße 15,

- im Westen: durch rückwärtige Grundstücksteile der den Grundstücken

  Binnenweg 9

  und Stellshagener Straße 10a dienenden Grundstücke 

 

3. Die Aufstellung der Bauleitplanung ist im Verfahren nach § 13a BauGB

    vorgesehen.

 

4. Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung des Planungsrechts für die

    Errichtung von Wohnbebauung in ortstypischer Bauweise.

 

5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

    ortsüblich bekannt zu machen.

 

6. Mit dem beabsichtigten Konzept ist die frühzeitige Unterrichtung der

    Öffentlichkeit und ausgewählter Behörden und TÖB vorzunehmen.

    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die

    allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der

    Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung

    ist im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

    Die betroffenen Behörden und TÖB sind frühzeitig um Stellungnahme

    zu bitten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:3 / 51101 / 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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