Beschlussvorlage - BV/04/22/190-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt 27.02.2023

 

Die Gemeindevertretung hat am  hat die Ausschreibung und Beauftragung der LP 3-4 für die Vorhaben Regenerative Wärmeversorgung

Für die Deckung der Mehrkosten ist eine überplanmäßige Ausgabe zu beschließen.

 Für die LP 3-4 stehen im Haushalt 84.000,00 € für die Eigenmittel zur Verfügung.

Die Eigenmittel belaufen sich laut Zuwendungsbescheid auf 110.040,00 €.

 

Die fehlenden 26.040,00 € können im Deckungskreis gedeckt werden durch Einsparungen auf dem Produktsachkonto 04 54101 09600000 2022/06 (B 28 Elmenhorst, Abriss Garagen und Erschließung Baugrundstücke, 627.000,00 € verfügbar).

 

 

 

Sachverhalt 17.01.2023 (wurde auf GV am 02.02.2023 beschlossen)

 

Für die Projekte Regenerative Wärmeversorgung in den Ortsteilen Kalkhorst, Elmenhorst und Groß Schwansee hat die Gemeinde Fördermittelanträge für die Planungsleistungen in Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) inkl. Externer Kosten (z.B. Vermessungskosten) beim der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze gestellt. Die Projektskizzen mit Kostenschätzungen liegen als Anlage bei.

Die Förderquote liegt bei 50%.

 

Die Zuwendungsbescheide für Kalkhorst und Elmenhorst liegen nun vor. Der Zuwendungsbescheid für Groß Schwansee wird zeitnah erwartet.

 

Die Gemeinde wird gebeten, die Ausschreibung der Planungsleistungen zu beschließen.

 

Im Haushalt sind Mittel für die Projekte eingeplant. Mehrkosten müssen über einen Nachtrag eingestellt werden.

 

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Sachverhalt Stand August 2022:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat am 11.04.2022 beschlossen die Planungsleistungen für eine regenerative Wärmeversorgung im Ortsteil Groß Schwansee unter der Voraussetzung einer finanziellen Beteiligung durch das Schlossgut Groß Schwansee sowie die Planungsleistungen für eine regenerative Wärmeversorgung im Ortsteil Elmenhorst unter der Voraussetzung einer finanziellen Beteiligung durch die Wohnungsgesellschaft auszuschreiben und zu beauftragen.

 

Da das Schlossgut eine eigene Anlage herstellen wird, steht es für eine finanzielle Beteiligung an der Planung der gemeindlichen Anlage nicht zur Verfügung.

 

In Elmenhorst werden aktuell Gespräche mit der Wohnungsgesellschaft geführt.

 

Die Gemeinde wird gebeten, über das weitere Vorgehen zu beraten, insbesondere hinsichtlich einer Ausschreibung und Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 inklusive Vermessung und Geotechik im Vorfeld der Zusagen von Fördermitteln.

Das Vorhaben ist grundsätzlich förderfähig. Die Beantragung von Fördermitteln ist geplant über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie über die Klimaschutzförderrichtlinie des Landes MV.

Gegenwätig liegen beide Förderrichtlinien noch nicht bzw. nicht in aktueller Form vor, so dass keine Aussage dazu getroffen werden kann, ob eine Beauftragung von Planungsleistungen LP 3+4 vor Vorliegen des Zuwendungsbescheides förderschädlich ist.

Die Bundesförderrichtlinie soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden, so dass ggf. bis zur Gemeindevertretersitzung eine Aussage getroffen werden kann.

Die Klimaschutzförderrichtlinie wird erst Anfang 2023 veröffentlicht. Hier wird versucht bis zur GV eine Aussage des Ministeriums zu erhalten.

 

 

Die Gemeinde wird Auftraggeber im Rahmen der Projektentwicklung und Planung bis Leistungsphase 4 sein. Mit Vorliegen einer Genehmigungsplanung werden die Vorhaben mittels eines sogenannten Wärme-Contractings an einen Dritten (Wärmelieferer) übergeben, welcher die Planung ab LP 5 sowie die Investitionen übernimmt, so dass sich die Gemeinde ab diesem Zeitpunkt völlig aus den Vorhaben zurückzieht.

 

Generell ist ein Interesse bei den Anwohnern der Ortsteile zu verzeichnen. Bei der Verwaltung gehen regelmäßig Fragen zum Projektstand ein.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 26.040,00 € für die LP 3+4 inkl. externer Kosten für eine regenerative Wärmeversorgung in den Ortsteilen:

  • Kalkhorst
  • Elmenhorst
  • Groß Schwansee. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Elmenhorst

Gesamtkosten: 74.600,00 €

Fördermittel: 37.380,00 € 

Eigentmittel: 37.380,00 € 

 

Kalkhorst

Gesamtkosten: 74.600,00 €

Fördermittel: 37.380,00 € 

Eigentmittel: 37.380,00 € 

 

Groß Schwansee

Gesamtkosten: 70.560,00 €

Fördermittel: 35.280,00 € 

Eigentmittel: 35.280,00 € 

 x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 04 51101 52920000 2020/09 (95.195,37 €)

 x

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: 04 54101 09600000 2022/06

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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