Beschlussvorlage - BV/04/23/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entsprechend der aktuellen Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Kalkhorst ist bei der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst einen Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) vorzuhalten. Die Beschaffung dieses Fahrzeuges wurde bereits von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschlossen. Auf Grund dieses Beschlusses, wurden von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel entsprechende Förderanträge gestellt. Diese Förderanträge wurden von den entsprechenden Behörden wie folgt positiv beschieden:

  1. Land Mecklenburg-Vorpommern  = 94.200,00 EURO
  2. Landkreis Nordwestmecklenburg = 80.000,00 EURO

Gesamt:                                         174.200,00 EURO

 

Für diese Beschaffungsmaßnahme stehen der Gemeinde Kalkhorst zwei Möglichkeiten für die Umsetzung zur Verfügung.

 

  1. Beschaffung eines Fahrzeuges aus der laufenden Landesbeschaffung mit Trupp- kabine zum Preis in Höhe von 333.200,00 EURO.
  2. Beschaffung eines Fahrzeuges durch das Amt Klützer Winkel mit Staffelkabine zum Preis in Höhe von 450.000,00 EURO bis 500.000 EURO.

Nach der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Kalkhorst ist ein Fahrzeug mit Staffelkabine vorgesehen. Nach Auskunft des Landkreises Nordwestmecklenburg muss sich nicht zwingend an diese Vorgabe gehalten werden.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst favorisieren die Staffelkabine mit sechs Kameraden in einem Fahrzeug. In einem Fahrzeug mit Truppkabine würden drei Kameraden Platz finden.    

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

 

  • ein Tanklöschfahrzeug aus der laufenden Landesbeschaffung abzurufen.
  • ein Tanklöschfahrzeug mit Staffelkabine über das Amt Klützer Winkel zu beschaffen.  

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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