Beschlussvorlage - BV/04/23/018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Kalkhorst plant den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Kalkhorst Flur 2 Flurstück 208.

Für die Zuwendung von Fördermitteln ist neben der Beteiligung diverser Behörden auch eine

belastbare Kostenschätzung eines Planungsbüros erforderlich.

Zur Findung eines Planungsbüros müssen die Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) eingehalten werden. Die Architektenleistung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der vorgesehen Größe liegt oberhalb des EU-Schwellenwertes von 215.000 € netto. Somit ist eine Vergabe nach VgV durchzuführen unter Berücksichtigung zwingend anzuwendender Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmustern.

Für die Vergabe von Planungsleistungen oberhalb der EU-Wertgrenze besteht die Verpflichtung europaweit auszuschreiben.

Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung, die das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.

Vergaberechtsfehler ziehen eine Sanktionierung der Fördermittel nach sich.

Für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung wurde durch den Bürgermeister ein spezialisierter externer Dienstleister für die komplette Durchführung des Vergabeverfahrens aufgrund der Komplexität des Vergabeverfahrens im Rahmen einer Ausschreibung beauftragt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. das Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen nach VgV durchzuführen.
  2. der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot für die Planungsleistung für den Neubau der Feuerwehr stufenweise (Lph 1-4,Lph 5-7, Lph 8,9 zu beauftragen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12605/09600000/2020/06

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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