Beschlussvorlage - BV/02/23/022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Jahr 2023 findet die Wahl der Schöffen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitungen werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus §§ 36 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 09. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363, 2426), einschließlich der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 04. Mai 2022 –III103/3222- 14 SH Amtsblatt M-V 2012 Seite 399 und der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 07. Juli 2017 – III 103-3222-I 12 SH – VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 300-20)

Die Vorschlagslisten sind somit bis zum 01. Juli 2023 durch die Gemeinden zu erstellen.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Drittel der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter notwendig.

Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat gemäß des Bezugserlasses die Schöffenzahl und die einzubringenden Vorschläge bestimmt.

Die Anzahl beträgt für die vom Amtsgericht Wismar für den Amtsgerichtsbezirk zu wählenden Schöffen

  1. 18 Erwachsenen-Hauptschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar
  2. 12 Erwachsenen-Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar
  3. 12 Erwachsenen-Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichtes.

 

Für diese ehrenamtliche Funktion haben sich folgende Bürger aus dem Bereich der Stadt Klütz beworben;

 

  1. Schön, Heino
  2. Fiefeck, Kerstin
  3. Longerich, Arne
  4. Hedfeld, Peter
  5. Bandelow, Uwe

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, folgende Personen für die Vorschlagsliste als Schöffin/Schöffen vorzuschlagen.

 

  1. Schön, Heino
  2. Fiefeck, Kerstin
  3. Longerich, Arne
  4. Hedfeld, Peter
  5. Bandelow, Uwe

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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