Beschlussvorlage - BV/02/23/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung für den Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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14.02.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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06.03.2023
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Sachverhalt
Mit Antrag vom 12.01.2023 beantragte der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz eine Erweiterung der Zahlung einer Entschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz. Die Beantragung bezieht sich auf die Funktion des Zugführers. Es wurde somit beantragt dem Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz ab dem 01.01.2023 mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 EURO zu entschädigen.
Die Auszahlung dieser Zuwendung würde auf der Grundlage der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 13.11.2013 erfolgen. Weiterhin werden diese Zahlungen durch den § 11 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern vom 21.12.2015 gesetzlich gedeckt.
Zur Anerkennung der erbrachten ehrenamtlichen Leistungen durch den Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr werden diese Zahlungen von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel für sinnvoll erachtet.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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382,6 kB
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