Beschlussvorlage - BV/02/23/005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 12.01.2023 beantragte der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz eine Erweiterung der Zahlung einer Entschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz. Die Beantragung bezieht sich auf die Funktion des Zugführers. Es wurde somit beantragt dem Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz ab dem 01.01.2023 mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 EURO zu entschädigen.

Die Auszahlung dieser Zuwendung würde auf der Grundlage der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 13.11.2013 erfolgen. Weiterhin werden diese Zahlungen durch den § 11 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern vom 21.12.2015 gesetzlich gedeckt.

Zur Anerkennung der erbrachten ehrenamtlichen Leistungen durch den Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr werden diese Zahlungen von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel für sinnvoll erachtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz ab dem 01.01.2023 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 EURO zu zahlen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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