Beschlussvorlage - BV/02/22/232-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Ergänzung nach dem Hauptausschuss am 20.02.2023

Es wurde um Beschreibung der Aufgaben gebeten:

Aufgabe des Energiemanagers ist es, ein Energiemanagementsystem für die kommunalen Liegenschaften gemäß Nr. 1.2 des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu schaffen und umzusetzen. (Auszug siehe Anlage):

 

Auszug aus dem Technischen Annex:

  • Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement

(Ziele, Organisation, Anforderungen und Regeln) beispielsweise im Rahmen einer
Dienstanweisung Energie

  • Monatliches Energiecontrollingsystem für Strom, Wärme, Wasser mit

liegenschaftsbezogenen Monatsberichten für priorisierte Liegenschaften

  • Für Implementierung: Das Energiemanagement deckt mindestens 30 % des

Wärmeverbrauchs aller Liegenschaften

  • Für Erweiterung: Das Energiemanagement deckt mindestens 60 % des

Wärmeverbrauchs aller Liegenschaften ab.

  • Erarbeitung und jährliche Aktualisierung eines Energieberichts, der die Ergebnisse

der Implementierung des Energiemanagements dokumentiert und alle für das

Energiemanagement relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und

Erzeugungsstellen systematisch erfasst, Einsparpotenziale identifiziert und

Handlungsempfehlungen gibt

  • Beschluss des jährlichen Energieberichts in den jeweiligen Entscheidungsgremien

 

 

Die Förderung umfasst auch die Beschaffung einer Software, um die Erfassung und Auswertung der Daten weitestgehend automatisiert und digital zu ermöglichen, damit die/der Energiemanager/in nach der Schaffung einer geeigneten Organisationsstruktur und der Implementierung des Systems ausreichend Kapazitäten zur Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen hat.

 

Weiterhin gehört zu den Aufgaben:

  • Kommunikation mit allen Beteiligten (Verwaltungsebene, technische Mitarbeiter, Hausmeister,Schulen, Kita, weitere Nutzer kommunaler Gebäude, etc.)
  • Erfassung und Bewertung energetischer Liegenschaftsdaten und Definition eines Einsparziels
  • Etablierung eines softwaregestützten Energiecontrollings und Berichtswesens
  • Planung von Optimierungsmaßnahmen und deren Umsetzung
  • Fördermittel beantragen
  • Erarbeitung und Durchsetzung von Standards für Gebäudebetrieb
  • Motivation und Sensibilisierung der kommunalen Angestellten für einen effizienten
  • Energieeinsatz
  • Mitwirkung bei der Planung und Begleitung der Umsetzung investiver Maßnahmen bei kommunalen Gebäuden und Anlagen in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement

 

 

Sachverhalt 19.01.2023:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat am 12.12.2022 den Grundsatzbeschluss zur Beschäftigung eines Energiemanagers gefasst. Der Energiemanager sollte für Klütz, Kalkhorst und Damshagen tätig werden. Teil des Beschlusses war, dass die Gemeinden Kalkhorst, Damshagen und die Stadt Klütz eine entsprechende Kooperationsvereinbarung treffen.

 

Die Gemeindevertretung Damshagen hat den Beschlussvorschlag abgelehnt, so dass die Beschlüsse der Stadt Klütz und der Gemeinde Kalkhorst erneuert werden müssen.

 

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung einen Fördermittelantrag im Namen der Stadt Klütz für einen Energiemanager für Klütz und Kalkhorst gestellt. Sollten Klütz oder Kalkhorst ihren Beschluss nicht erneuern (ablehnen), kann der Antrag zurückgezogen werden.

 

Im Rahmen der Antragstellung wurden die Kosten konkretisiert (Ausgabenübersicht siehe Anlage).

Die Kosten sind in dieser Beschlussvorlage unter Finanzielle Auswirkungen entsprechend aktualisiert.

Die geschätzten Brutto-Gesamtkosten liegen bei 312.770,00 € über 3 Jahre. Die Fördermittel (90 %) betragen 281.493,00 €.

Die Eigenmittel (10%): 31.277,00 € liegen pro Gemeinde bei 15.638,5,00 €.

D.h. Kosten pro Gemeinde pro Jahr: 5.212,83 €.

 

Sachverhalt Dezember 2022:

Über die Kommunalrichtlinie – Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz besteht die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln für die Personalstelle eines Energiemanagers.

 

Förderung über die Kommunalrichtlinie: Pkt. 4.1.2 Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements

 

Gefördert werden die erstmalige Einrichtung sowie die Erweiterung eines Energiemanagements (EM). Das EM soll durch das stetige Erfassen und Steuern von Energie-Verbrauchsdaten die Energieverbräuche kontinuierlich reduzieren. Mithilfe externer Dienstleister und/oder einer zusätzlichen Personalstelle sollen dafür die organisatorischen Strukturen in der Verwaltung verankert werden.

Ziel ist die Etablierung organisatorischer Strukturen für das EM, Energiecontrolling und jährliche Energieberichte, die Erarbeitung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen etc.              

Die Förderquote liegt für finanzschwache Gemeinden bei 90 %.

 

Der Bewilligungszeitraum beträgt i.d.R. 36 Monate.

 

Förderfähige Ausgaben sind u.a.:

 

  • Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird
  • Geschäftsbedarf
  • Dienstreisen für Weiterqualifizierungen

sowie

  • Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 Euro),
  • Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro),

 

 Die Vergütung eines Energiemanagers ordnet sich i.d.R. mindestens in die Entgeltgruppe 10 TVöD ein. Das Arbeitgeberbrutto liegt inkl. Sonderzahlungen aktuell bei ca. 60.000,00 € pro Jahr.

 

Die Förderung kann durch mehrere Gemeinden zusammen beantragt werden. Dazu ist eine Kooperationsvereinbarung auszufüllen, in der ein Antragsteller als Verbundkoordinator fungiert und alles regelt. (Vorlage Kooperationsvereinbarung siehe Anlage).

Die Gemeinden Damshagen und Kalkhorst stehen ggf. für einen Zusammenschluss zur Verfügung (Beschlüsse liegen noch nicht vor).

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt

  • die Beschäftigung eines Energiemanagers (TVöD 10, 1/3-Stelle) für 3 Jahre gemäß Punkt 4.1.2 der „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sowie die Beantragung der entsprechenden Fördermittel gemeinsam mit der Gemeinde Kalkhorst
  • eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Damshagen und der Gemeinde Kalkhorst zur Beschäftigung eines Energiemanagers und Beantragung von Fördermitteln nach der „Kommunalrichtlinie“.

 

Der Beschluss vom 12.12.2022 wird aufgehoben.

 

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Finanz. Auswirkung

Geschätzte Kosten (brutto) für die förderfähigen Ausgaben über 3 Jahre:

Stand 19.01.2023:

F0812

Beschäftigte TVöD/TV-L E12-E15

0,00 €

F0817

Beschäftigte TVöD/TV-L E1-E11

175.860,00 €

F0831

Gegenstände < 800€ Einzelpreis

22.900,00 €

F0835

Vergabe von Aufträgen

110.000,00 €

F0839

Geschäftsbedarf

1.900,00 €

F0840

Literatur

290,00 €

F0841

Weitere Sachausgaben

200,00 €

F0844

Dienstreisen Inland

1.620,00 €

F0850

Gegenstände > 800€ Einzelpreis

0,00 €

Summe

312.770,00 €

 

Fördermittel (90%): 281.493,00 €

Eigenmittel (10%): 31.277,00 €

Pro Gemeinde: 15.638,5,00 €

Pro Gemeinde pro Jahr: 5.212,83 €

 

Stand Dezember 2022:

 

Personal (36 Monate): 180.000,00 €

Geschäftsbedarf: 2.300,00 €

Dienstreisen: 2.200,00 €

Ggf. Software: 20.000,00 €

Ggf. Messtechnik: 50.00,00 €

Gesamtkosten über 3 Jahre: 184.500,00 € (254.500,00 € inkl. Software und Messtechnik)

90 % Fömi: 166.050,00 € (229.050,00 €)

Eigenanteil: 18.450,00 € (25.450,00 €)

 

Gesamtkosten pro Jahr: 61.500,00 € pro Jahr (84.833,33 € inkl. Software und Messtechnik)

90 % Fömi 55.350,00 € (76.349,99 €)

Eigenanteil: 6.150,00 € (8.483,33 €)

 

Für jede Gemeinde fällt 1/3 der Kosten an

pro Jahr: 20.500.00 € (28.277,67 €)

90 % Fömi 18.450,00 € (25.449,90 €)

Eigenanteil: 2.050,00 € (2.827,77 €)

 

 

Zusätzlich entstehen Kosten für den Arbeitsplatz (Möbel, EDV, ggf. Miete):

Kostenschätzung: 3.000 €

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Mittel sind im Haushalt einzuplanen.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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