Beschlussvorlage - BV/10/22/114-1
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms WM, Kap. 4.1 Siedlungsstruktur und Kap. 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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01.03.2023
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Sachverhalt
Der Regionale Planungsverband beteiligt die Gemeinden an der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung.
Die Thematik wurde am 30.11.2022 im Bauausschuss der Gemeinde Zierow beraten. Die Gemeinde Zierow hat sich bereits im Sept./ Okt. 2021 im Rahmen der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung mit den Vorschlägen und Varianten zur künftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung befasst.
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Zierow keine städtebaulichen Maßnahmen plant, die von dem Konzept abweichen oder diesem grundsätzlich zuwiderlaufen.
Die Vorschläge, zukünftig mehr auf individuelle Bedürfnisse der Gemeinden Rücksicht zu nehmen und das altengerechte/ betreute Wohnen zu fördern, unterstützt die Planungsziele der Gemeinde Zierow.
Die raumordnerischen Festlegungen der jeweiligen Programmsätze der Teilfortschreibung, Stand Juni 2022, können durch die Gemeinde Zierow anerkannt werden.
Da die Frist zur Einreichung der Stellungnahme am 06.12.2022 endet und eine Fristverlängerung nicht gewährt wird, entschied die Bürgermeisterin, die Eilentscheidung zu treffen, dass die Gemeinde Zierow im Rahmen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg (RREP MW 2011), Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung weder Anregungen noch Bedenken äußert.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin, Frau Dagmar Dobbertin, vom 01.12.2022, dass die Gemeinde Zierow im Rahmen der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg (RREP MW 2011), Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung weder Anregungen noch Bedenken äußert.
Finanz. Auswirkung
Keine.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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460 kB
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