Beschlussvorlage - BV/12/23/037

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Kurverwaltung plant seit mehreren Jahren neben der Seebrücke auf der rechten Seite einen Sportstrand zu installieren und zu etablieren.

Bisher scheiterte dieses Vorhaben an unschlüssigen Konzepten oder zu hohen finanziellen Forderungen der Betreiber.

Nunmehr zeichnet sich ab, dass ein Betreiber gefunden ist, der langfristiges Interesse an der Betreibung eines solchen Sportstrandes hat. Erste Gespräche zeigten, dass von beiden Seiten die Vorstellungen weitestgehend korrespondieren und zu dieser Saison eine erste Vereinbarung geschlossen werden könnte. Ebenfalls Konsens herrscht auf beiden Seiten über die parallele Betreuung des Wassers.

Zu berücksichtigen wäre jedoch, dass der Betreiber eine Ausschankmöglichkeit zur Refinanzierung der auflaufenden Kosten zur Bedingung macht.

Die Kurverwaltung hat hierauf bereits erste Gespräche mit dem Betreiber der Ostseelounge und dem Ordnungsamt geführt. Beide Partner haben positive Reaktionen signalisiert.

 

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Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Kurbetriebsausschusses empfehlen der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, die Einrichtung und Betreibung eines Sportstrandes rechtsseitig der Seebrücke. Während des Betriebes sind Veranstaltungen, wie z. Bsp. das Beachtennis Turnier zu berücksichtigen. Alle erforderlichen Genehmigungen sind einzuholen. Zur Finanzierung der anfallenden Kosten darf ein Ausschank betrieben werden.

 

Oder

 

….. dass die Einrichtung eines Sportstrandes rechtsseitig der Seebrücke abgelehnt wird.

 

Oder

 

…… dass die Einrichtung eines Sportstrandes rechtsseitig der Seebrücke mit zusätzlichem Ausschank abgelehnt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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