Beschlussvorlage - BV/10/21/034-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat am 15.10.2020 den Neubau der Brücke Nr. 12 vorbehaltlich der Beantragung von Fördermitteln beschlossen. Der Fördermittelantrag wurde abgelehnt.

 

Zwischenzeitlich gab es erste Abstimmungen mit der Forst und der Unteren Naturschutzbehörde. Seitens der Forst wurde eine Genehmigung bereits per Mail in Aussicht gestellt. Für die abschließende forstrechtliche Genehmigung werden Planungsunterlagen benötigt.

Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde darauf hingewiesen, dass sich die Brücke in einem Biotop befindet, so dass hier eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss.

 

Angesichts des schlechten Zustands der Brücke wurde die Planungsleistungen LP 1-9 für den Neubau der Brücke Nr. 12 ausgeschrieben und vergeben.

 

Das Planungsbüro hat 3 Varianten für die Fußgängerbrücke erarbeitet:

 

V1 Stahlbrücke mit GFK-Belag; Baukosten geschätzt 150.000,-€ netto zzgl. Nebenkosten

V2 Carbonbrücke, Baukosten geschätzt 250.000,-€ netto zzgl. Nebenkosten

V3 Aluminiumbrücke, Baukosten geschätzt 220.000,-€ netto zzgl. Nebenkosten

 

In alle 3 Varianten ist der Abbruch bzw. Rückbau der bestehenden Konstruktion berücksichtigt.

 

Wir haben uns dazu entschieden Ihnen die zwar Anfangs preis intensiveren Varianten Carbon und Aluminium mit vorzuschlagen, diese sind dafür Innovativ und haben Ihre Vorteile in der späteren Wartung.

 

Carbon/Glasfaserkunststoff:

 Keine Korrosion

 Elektrische Isolierung

 Geringe oder keine Wartung

 Hohe Festigkeit

 Thermische Isolierung

 Leicht zu verarbeiten

 Geringes Gewicht

 Zertifizierte Qualität

 Nachhaltige Fertigung

 

Aluminium:

 geringes Gewicht

 witterungsbeständig

 schnelle Montage

 nahezu wartungsfrei

 hohe Wertbeständigkeit

 recyclebar

 

Je nach Förderungsaussichten wären diese Varianten eine interessante Option und man hätte ein Vorzeigeobjekt in der Hand.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt,

die Planung mit der Variante …. weiterzuführen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 10 / 5401 / 0960000 / 2020/05

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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