Beschlussvorlage - BV/04/23/012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 24.01.2023 fand die Jahreshauptversammlung des Wasser- und Bodenverbands „Wallensteingraben Küste“ satt. Bei der Versammlung hat Herr Manfred Klink das Stimmrecht für die Gem. Kalkhorst wahrgenommen. Dieser besaß keine Legitimation wurde aber dennoch zugelassen, damit ist die Abstimmung formal ungültig.

Der Wasser- und Bodenverband bittet um Heilung, damit die Versammlung nicht wiederholt werden muss.

Die Stimmabgabe von Herr Klink hatte keine direkten Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, Herr Manfred Klink nachträglich als Vertreter der Gemeinde Kalkhorst, für die Jahreshauptversammlung des Wasser- und Bodenverbans „Wallensteingraben Küste“ am 24.01.2023, zu berufen um den Missstand zu heilen.

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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