Beschlussvorlage - BV/04/23/012
Grunddaten
- Betreff:
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Bestimmung eines Vertreters der Gemeinde Kalkhorst für die Jahreshauptversammlung des Wasser- und Bodenverbands "Wallensteingraben Küste" vom 24.01.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Mirko Hendler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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02.02.2023
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Sachverhalt
Am 24.01.2023 fand die Jahreshauptversammlung des Wasser- und Bodenverbands „Wallensteingraben Küste“ satt. Bei der Versammlung hat Herr Manfred Klink das Stimmrecht für die Gem. Kalkhorst wahrgenommen. Dieser besaß keine Legitimation wurde aber dennoch zugelassen, damit ist die Abstimmung formal ungültig.
Der Wasser- und Bodenverband bittet um Heilung, damit die Versammlung nicht wiederholt werden muss.
Die Stimmabgabe von Herr Klink hatte keine direkten Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis.
Finanz. Auswirkung
keine
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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219,6 kB
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