Beschlussvorlage - BV/02/23/003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in der Sitzung am 15. Dezember 2022 den Beschluss über die Billigung und die Auslegung für den bestimmten Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a gefasst.

 

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt über den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2a.

Die Rechtskraft besteht seit dem 09. März 2001. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2a befindet sich östlich der Zuwegung zur Seebrücke zwischen der Ostseeallee und der Düne und erstreckt sich bis zum Grundstück des geplanten Strandhotels.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat 2017 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der 7. Änderung gefasst und ortsüblich bekannt gemacht. Parallel zum Aufstellungsverfahren der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a erfolgt die Durchführung eines Umlegungsverfahrens. Seit dem Jahr 2016 beschäftigt sich der Umlegungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit dem Umlegungsverfahren Strandpromenade/ Mittelpromenade. Aus Gründen der Regelung der Erschließung (verkehrliche Erschließung – Regelung der Breite und Eigentumsverhältnisse) hat sich die Gemeinde entschlossen, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a aufzustellen, um Übereinstimmung mit dem Umlegungsverfahren herzustellen. Gleichzeitig sollten die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes überprüft und im Zuge des Änderungsverfahrens an den Bestand und neue Zielsetzungen der Gemeinde angepasst werden.

Es liegen nunmehr konkrete Zielsetzungen für den Bereich der Strandversorgung ("Zur Düne" und Imbiss) vor, die vom Vorhabenträger der Gemeinde bereits präsentiert wurden und im Entwurf des vorliegenden Bebauungsplanes entsprechend Berücksichtigung fanden.

Für den Bereich des Hotels Brinckmann besteht die Zielsetzung der Gemeinde, den Hotelstandort als solchen planungsrechtlich zu sichern und für eine mögliche Neubebauung entsprechende Festsetzungen zu treffen.

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Originalunterlagen bringt der Protokollant/in zur Sitzung mit.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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