Beschlussvorlage - BV/04/22/227
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters: Außerplanmäßige Ausgabe zur Begleichung der Schullastenausgleichsabrechnungen 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Melanie Walter-Saath
- Verfasser/Antragsteller:
- Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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02.02.2023
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Sachverhalt
Schulträger haben nach § 115 Schulgesetz-SchulG M-V die Möglichkeit, für auswärtig beschulte Schüler/innen Schulkostenbeiträge von den Wohnsitzgemeinden zu erheben. Da zahlreiche Kinder der Gemeinde Kalkhorst in anderen Gemeinden beschult werden, erhält Kalkhorst jährlich Abrechnungen zur Begleichung des Schullastenausgleichs beim jeweiligen externen Schulträger.
Die Begleichung der in Rechnung gestellten Schulkostenbeiträge ist entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelung Pflicht der Wohnsitzgemeinde. In der Regel werden die voraussichtlichen Ausgaben in der Haushaltsplanung aufgeführt und Gelder entsprechend in den Produktsachkonten eingestellt. Aufgrund eines Überführungsfehlers wurden die Planzahlen nicht ordnungsgemäß im Haushalt eingestellt, sodass in den Konten zur Begleichung der Schullasten kein Geld zur Verfügung steht. Die Gesamtausgaben belaufen sich derzeit auf 11.925,98 € (Stand 12.12.2022):
Schulkostenbeitrag Grundschule
21102-52543000, SLA an Gemeinden = - 4.364,29 €
21102-52559000 SLA an privater Bereich = - 2.917,10 €
Schulkostenbeitrag Regionale Schule
21502-52543000, SLA an Gemeinden = - 2.021,49 €
21502-52559000, SLA an privater Bereich = - 2.623,10 €
Mit den weiteren zu erwartenden Kosten bis zum Jahresende 2022 (u. a. Schullastenausgleich an Klütz, Boltenhagen) werden die Gesamtausgaben nach derzeitigem Stand 136.000,00 € betragen. Die Mittel in entsprechender Höhe wurden im Haushalt nicht erfasst. Die Forderungen stellen daher eine außerplanmäßige Ausgabe dar. Eine Deckung der Kosten ist aus den nicht für das HH-Jahr 2022 geplanten Zuweisungen vom Land für den Ostseeküstenfernradweg in Höhe von 221.593,10 Euro (Mehreinnahmen) möglich (Produktsachkonto 04-54101-41442000-2022/04). Bürgermeister Herr Neick hat die Finanzierung am 12.12.2022 per Eilentscheidung bestätigt (vgl. Anlage).
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, Herrn Dietrich Neick, vom 12.12.2022 zur Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Begleichung der Schullastenausgleichsabrechnungen 2022 und die damit verbundene außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 136.000,00 €.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unabweisbar |
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Begründung der Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): gesetzliche Pflicht zur Begleichung der Kosten |
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Deckung gesichert durch |
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Mehreinnahmen 2022: Zuweisungen vom Land für den Ostseeküstenfernradweg in Höhe von 221.593,10 Euro (Produktsachkonto 04-54101-41442000-2022/04) |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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520,6 kB
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